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sind, die aus der Anleihe auffommenden Gelder nicht anders als zu den von
den betheiligten Staatsregjerungen vorher speziell zu genehmigenden Zwecken zu
verwenden. -
Die gegenwärtige Urkunde ist mit dem erwähnten Plane durch das Re-
gierungs-Blatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
So geschehen und gegeben Weimar am 22. März 1852.
(□— Carl Friedrich.
—
von Watzdorf.
Genehmigungs-urkunde
zu einer Anleihe der Thüringischen
Eisenbahn-Gesellschaft.
Plan#
für die Emission von 6400 Stück Prioritäts-Obligationen der
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft über zusammen
1,000,000 Thaler.
Nachdem durch statutenmäßigen Beschluß der General-Versammlung der
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 29. Juni 1850 und dessen Bestäti-
gung vom 28. Oktober 1851 die Erhöhung des ursprünglichen Anlage= und
des am 1. Januar 1848 emittirten Prioritäts-Obligationen-Kapitals von be-
züglich 9 und 4 Millionen Thalern preußisch Kourant auf vierzehen Millionen
Thaler zum Fertigbau und zur völligen Ausstattung der gedachten Bahn, sowie
zur Abbürdung der schwebenden Schuld, bewilligt worden, ist wegen Aufbrin=
gung und Sicherstellung der hiernach noch zu beschaffenden 1,000,000 Thaler
nachstehender
lau
zur Emittirung von 6400 Stück Prioritäts-Obligationen der Thüringischen Ei-
senbahn-Gesellschaft über zusammen 1,000,000 Thaler Preußisch Kourant fest-
gestellt.