Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

Schluß des §. 2 des Planes. 
Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Er- 
hebung innerhalb vier Jahren, von dem in den 
betreffenden Koupons bestimmten Zahlun 
gstage 
b nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil 
der Gesellschaft. 
ab 
49 
B. 
Erster Zins-Koupon 
der Thüringischen Eisenbahn-Prioritäts-Obligation. 
Ser. II. A Nr. zahlbar am 1. Juli 1852. 
Inhaber dieses empfängt am 1. Juli 1852 die 
halbjährigen Zinsen der oben benannten Prioritäts-Obli- 
gationen über 
500 Rthlr. 
mit 
zwölf Thaler funfzehen Silbergroschen Preuß. Kourant. 
Erfurt am 1. November 1851. 
Die Direktion 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
Stempel. Eingetragen im Koupon- 
Buche Fol- 
C. 
Talon Abtheil. A. 
zur Prioritäts-Obligation 
Nr. 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft 
über 
Fünf Hundert Thaler Preuß. Kourant. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, nach Einlö- 
sung der jetzt ausgegebenen zwölf Zins-Koupons zu der oben bezeichneten Obli- 
gation die zweite auszugebende Reihe von Zwölf Zins-Koupons nebst Talon. 
Erfurt am 1. November 1851. 
Die Direktion 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
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