Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

JInhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
Steuereinnahmen — Orts-Steuereinnahmen — Bei Ablieferung der 
Brandversicherungs-Beiträge durch dieselben an die Obereinnahmen koͤnnen 
Wegegelder nicht mehr gewéhrt werdden 
Steuerpflichtiger. Der Grundbesitz eines jeden soll ach neuem * 
gehalte eingetragen werden 
Steuerrollen. Siehe Gemeind rvorstände. 
Steuersatz bei Verwendung von Rüben und Rüben-Sirop zur Branntwein- 
bereitung 
Steuervergütung für ausgehenden Branntwein wird bis auf Weiteres 
nicht gewährt. 
Serohferderdachung, deren bedingte Zulassung 
T. 
Talg. Gesetz wegen Herabsetzung des Eingangszolles fuͤr denselben 
EILEIIEEEIIILLLRLEIEILIIIIIII EEEIIII3EIII 
Telegraphischer Verkehr auf den Linien des Deutsch-Oesterreichsche 
epe 2 —22 20222 
Telegraphen- Vereines. Reglement fuͤr denselben .. 
Thüringische Eisenbahngesellschaft. Siehe Eisenbahngesell- 
schaft. 
Todtenbücher. Siehe Kirchenbücher. 
Trinkwasser, gutes, dessen Herstellung durch ein Préparat zur Reinigung 
und Klärung süßen Wassers und durch einen Taschen-Filtrir-Apparat 
Triptis. Aufshebung der dasigen Amtslandschreiberei und Ueberweisung der 
an die Kasse derselben zeither geflossenen Gefälle an das Rechnungsamt Auma 
1. 
Uebergangsabgabe von dem in dem Herzogthume Nassau eingehenden 
ausländischen Branntweine »...... ......................... 
Uebersetzungen dramatischer und musikalischer, im Königreiche Großbritan. 
nien erschienener oder aufgeführter Werke. Zusatzvertrag und Gesetz zum 
Schutze derselen 
Ungehorsame Militärpflichtige, deren Begnadigung 
Universität Jena. Siehe Leichen. 
Unterthans= und Uebernahme-Bescheinigungen. Nahmhaftmachung 
der in dem Herzogthume Sachstn-Altendurg zu deren Ausstellung berechtigten 
Behörden 
Unvermögende. Poltefreiheit in deren Kriminal-Untersuch 
  
31. 
16. 
140. 
97. 
5. 
173—204. 
139. 
50. 
169. 
141—146. 
101. 
15. 
1486.
	        
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