Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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Seite  des
Regierungs=Blattes.


 

Vikare.  Verordnung  über  die  hinsichtlich  derselben  im  Dienste  der  Kirche
geltenden  Grundsätze  S——tn———————————————tel

Bolksschulwesen.  Gesetz  vom  1.  Mai  1851.  Nachtrag  zu  diesem  vom
23.  April  1115666  .....»...  .

Vormuudfchafts-Tabellcn.Formularezndiesen................»

W.

Waaren.  Abänderung  des  8.  1  des  Regulatives  vom  18.  Dezember  1833
wegen  Behandlung  der  über  die  Grenzen  des  Gebietes  des  Gesammt-Zollvereines
  mit  den  Fahrposten  eingehenden  Waaren  in  Bezug  auf  Zollverfassung

Waffen.  Das  Verbot  deren  Ausfuhre  aus  dem  Großherzogthume  über  die
Grenzen  des  Zollvereines  ist  wieder  ausgehoben

Waldshut  (im  Großherzogthume  Baden).  Verwandlung  des  dasigen  Nebenzollamtes
  zweiter  Klasse  in  ein  Nebenzollamt  erster  Klasse

Wangen  (im  Königreiche  Württemberg).  Dem  dortigen  Kammeral-Amte  ist  die
Befugniß  zur  Verleihung  von  Uebergangsscheinen  zu  kontrolepflichtigen  Getränkeversendungen
  ertheilt  worden  ...  .  ....  AA

Wangeroge  (Insel  im  Großherzogthume  Oldenburg).  Verwandlung  des
dortigen  Nebenzollamtes  erster  Klasse  in  ein  Nebenzollamt  zweiter  Klasse.

Wasser.  Gesetz  über  die  zum  Zwecke  der  Versorgung  der  Gemeinden  mit
Wasser  erforderlichen  zwangsweisen  Eigenthumsabtretungen
Wasungen  (im  Herzogthume  Sachsen-Meiningen).  Das  dasige  Steueramt
wird  zur  Ausstellung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  ermächtiget.
Wehrlischule  —  sogenannte  —  errichtet  zu  Zwätzen  unter  Protektion  Ihrer
Kasserlichen  Hoheit,  der  Frau  Großherzogin-Großfürstin,  erbait  die  Rechte
einer  milden  Stiftung  ...  ...  ...........  .......  ...  ..........
Weimar  —  Großherzogthum  Sochsen,  —  Verträge  und  Konvenmoonen  desselben
  mit  den  Königreichen  Bayern,  Hannover,  Preußen,  Sachsen  und
beider  Sicilien,  dem  Kurfürstenthume  Hessen,  den  drei  Herzogthümern
Sachsen,  den  beiden  Fürstenthümern  Schwarzburg,  dem  Fürstenthume  Reuß
jüngerer  Linie,  der  freien  Hansestadt  Bremen,  dem  Freistaate  Mexiko  und

den  Staaten  des  Zollvereines.
Siehe  Angelroda,  Mexiko,  Neapel,  Papiergeld.,  Telegraphen-Verbindung,
  Werra-Eisenbahn,  Zollvertrag.

 

247—249.

177.
134.

63.
100.

308.

246.
320.
135.

319.

247.