Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

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Urkundlich haben Wir diesen Gesetzesnachtrag höchsteigenhändig vollzogen und 
mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 15. Februar 1860. 
Carl Alexander. 
von Watzdorf. G. Thon. von Wintzingerode. 
Nachtrag 
zu der Getreide-Mahlordnung 
vom 25. Juli 1857. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Königlich Bayerscher Seits ist zu Germersheim in der Pfalz eine 
Uebergangsstelle für Uebergangssteuerpflichtige Gegenstände mit der Befugniß zur 
Ausstellung und Erledigung von Uebergangsscheinen errichtet worden, was hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 15. März 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Königlich 
Preußischen Steueramte zu Cöslin, im Bezirke der Provinzial-Steuer-Direktion zu 
Stettin, die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden ist. 
Weimar am 20. März 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Das unterzeichnete Staats-Ministerium sieht sich veranlaßt, die An- 
ordnung unter Ziffer 3, lit. a und c der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1855
	        
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