40
meinderathes, welchem als Vertreter der Stadt und Garantie der Sparkasse die
Oberaufsicht über dieselbe, sowie die Bestätigung bei der Wahl der Beamteten,
(§. 7) ingleichen die Justifikation der Jahresrechnung zusteht.
S. 7.
Die engere Leitung der Sparkasse-Geschäfte besorgt ein den Namen
Verwaltungsausschuß
führender Vorstand.
Derselbe besteht aus fünf Mitgliedern, unter welchen der erste Bürgermeister
als ein ständiges betrachtet wird. Von den übrigen vier Mitgliedern werden zwei
durch den Gemeinderath und zwei durch den Sparkasseverein gewählt. Die Wahl
der Letzteren bedarf der Bestätigung des Gemeinderaths.
Den Vorsitz in der Sitzung des Verwaltungsausschusses führt der erste Bür-
germeister.
Der Verwaltungsausschuß repräsentirt die Sparkasse in allen gerichtlichen
und außergerichtlichen Angelegenheiten derselben dergestalt, daß Rechte und Ver-
bindlichkeiten der Sparkasse durch schriftliche Erklärungen desselben dann begründet
werden, wenn die letzteren von mindestens 3 Mitgliedern unterzeichnet und mit
dem Siegel der Anstalt bedruckt sind. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht
nur bei den Quittirungen der Sparkasseeinlagen (§. 10).
Die Wahl des Vorstandes erfolgt am 16. Februar jeden Jahres oder, wenn
dieser Tag auf einen Sonntag oder Festtag fallen sollte, an dem darauf folgenden
Wochentage dergestalt, auf zwei Jahre, daß jedes Jahr zwei Mitglieder, das eine
aus den vom Gemeinderathe, das andere aus den vom Sparkassevereine gewählten
ausscheidet.
Die Wahl des Verwaltungsausschusses ist nach erfolgter Bestätigung sofort
im Ilmenauer Lokal-Blatte bekannt zu machen.
Die Funktionen des Verwaltungsausschusses sind in der angefügten Instruktion
niedergelegt.
Von dem Geschäftswesen der Sparkasse.
ie
Das Geschäft der Sparkasse besteht