Inh a l t.
Seite des
Regierungs.
Blattes.
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Strelitz — Groß=
herzogthümer. — Siehe Siam.
Militär-Dienstpflichtige. Abänderung der Instruktion vom 22. Juli
1857 im Betreff der Aufstellung der Ortslisten über dieselben "
Morgenthau, Cigarren-Fabrikant in Mannheim; dessen Erfindungs-
Patent auf Herstellung von Cigarren mit Benutzung von istennhel
Präparaernnnnn
Münchenbernsdorf. Der dasige Vorschußverein erhält die Rechte einer
juristischen-Person...................
Musterungs= und Verloosungs-Termine der Militär-Pflichtigen
find künftig im Monat September zu halten und deren Reise- Legiti
mationen hiernach auszufertiiien
U.
Nolden, Maschinen-Konstrukteur zu Frankfurt a. M., dessen Erfindungs-
Patent auf eine Maschine zum Schälen von Weigen
O.
Ober-Appellatious-Gericht zu Jena — gemeinschaftliches — Bei-
tritt der Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Cöthen zu demsel-
ben durch Staatsvertrag in Ansehung des vormaligen Herzogthumes
Anhalt-Bernburg.. .. . ..
Oesterbehringen. Die Zusammenlegung der in der Flur dieses Ones
befindlichen Sachsen-Weimarischen und Sachsen- Gothaischen Grund-
stücke nach der Sachsen-Gothaischen Gesetzgebung
Oppurg. Einrichtung einer Post daselbst
Orts-Tagxatoren. Siehe Taxatoren.
Ostheim:
1) Bestimmungen uͤber die Erhebung und Kontrolirung des Nalzaufschlages
in dessen Amtsbezirke mit Ausnahme des Ortes Melpers .
2) die bei Versendung von Bier aus dem Vordergerichte Ostheim zu ge-
währende Rückvergütung des davon entrichteten Malzaufschlages
3, die Besteuerung der innern Erzeugnisse in dessen Amtsbezirke
66.
83.
155.
66. 155.
65.
95—97.
75.
112.
12.
23.
67—74.
78.