Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

Inh a l t. 
Seite des 
Regierungs. 
Blattes. 
  
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Strelitz — Groß= 
herzogthümer. — Siehe Siam. 
Militär-Dienstpflichtige. Abänderung der Instruktion vom 22. Juli 
1857 im Betreff der Aufstellung der Ortslisten über dieselben " 
Morgenthau, Cigarren-Fabrikant in Mannheim; dessen Erfindungs- 
Patent auf Herstellung von Cigarren mit Benutzung von istennhel 
Präparaernnnnn 
Münchenbernsdorf. Der dasige Vorschußverein erhält die Rechte einer 
juristischen-Person................... 
Musterungs= und Verloosungs-Termine der Militär-Pflichtigen 
find künftig im Monat September zu halten und deren Reise- Legiti 
mationen hiernach auszufertiiien 
U. 
Nolden, Maschinen-Konstrukteur zu Frankfurt a. M., dessen Erfindungs- 
Patent auf eine Maschine zum Schälen von Weigen 
O. 
Ober-Appellatious-Gericht zu Jena — gemeinschaftliches — Bei- 
tritt der Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Cöthen zu demsel- 
ben durch Staatsvertrag in Ansehung des vormaligen Herzogthumes 
Anhalt-Bernburg.. .. . .. 
Oesterbehringen. Die Zusammenlegung der in der Flur dieses Ones 
befindlichen Sachsen-Weimarischen und Sachsen- Gothaischen Grund- 
stücke nach der Sachsen-Gothaischen Gesetzgebung 
Oppurg. Einrichtung einer Post daselbst 
Orts-Tagxatoren. Siehe Taxatoren. 
Ostheim: 
1) Bestimmungen uͤber die Erhebung und Kontrolirung des Nalzaufschlages 
in dessen Amtsbezirke mit Ausnahme des Ortes Melpers . 
2) die bei Versendung von Bier aus dem Vordergerichte Ostheim zu ge- 
währende Rückvergütung des davon entrichteten Malzaufschlages 
3, die Besteuerung der innern Erzeugnisse in dessen Amtsbezirke 
  
66. 
83. 
155. 
66. 155. 
65. 
95—97. 
75. 
112. 
12. 
23. 
67—74. 
78.
	        
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