Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 14. Weimar. 28. August 1864. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Unter Bezugnahme auf Ziffer III der Bekanntmachung des unterzeich- 
neten Großherzoglichen Staats-Ministeriums vom 20. April d. J., betreffend die 
Neuwahlen von Landtags-Abgeordneten für den nächsten ordentlichen Landtag des 
Großherzogthumes, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Leitung 
der Wahl der nach §. 2 lit. c des Gesetzes vom 6. April 1852 zu wählenden 
Abgeordneten 
für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen Quellen 
als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von mindestens Ein Tau- 
send Thalern versteuern, 
nachstehende Personen zu Wahl-Kommissaren ernannt worden sind: 
a) im I. Verwaltungsbezirke 
der Justiz-Amtmann, Justiz-Rath Vulpius hier, 
b) im II. Verwaltungsbezirke 
Dr. Friedrich Bran zu Jena, 
c) im III. Verwaltungsbezirke 
der Stadtgerichts-Assessor May zu Eisenach, 
d) im IV. Verwaltungsbezirke 
der Kaufmann Friedrich Christian Kaiser zu Vacha, 
e) im V. Verwaltungsbezirke 
der geheime Kriegsrath Göttling von Abendroth, auf Wenigen- 
auma. 
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