Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 15. Weimar. 4. September 1864. 
  
Verordnung, 
die Einführung der siebenten Ausgabe der Preußischen Pharmakophe und 
die Einführung der neuen Preußischen Arzenei-Tare 
betreffend. 
Mit höchster Genehmigung wird auf Grund des §. 110 der Medicinal- 
Ordnung vom 1. Juli 1858 und des §. 11 des Gesetzes vom 2. Oktober 1840 
über die Einführung der siebenten Ausgabe der Preußischen Pharmakopöe sowie 
über die gleichzeitige Einführung der Preußischen Arzenei-Taxe hierdurch Folgendes 
verordnet: 
I. Die Pharmakopöe betreffend. 
8. 1. 
Die im Verlage des geheimen Ober-Hofbuchdruckers Rudolph Decker zu 
Berlin unter dem Titel: 
Pharmacopoea Borussica, Editio septima. Berolini MDCCCLKII 
erschienene, durch den Buchhandel zu beziehende siebente Ausgabe der Preußischen 
Pharmakopöe soll, jedoch ohne die derselben vorgedruckte Königliche Kabinets-Ordre 
vom 10. November 1862, den Aerzten, Wundärzten und Apothekern sowie den 
betreffenden Behörden im Großherzogthume vom 1. Januar 1865 ab bis auf 
Weiteres als bindende Norm dienen. 
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