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Zollsätze.
Benennung der Gegenstände. 1862. 1864. t865. 1866.
Tbl. Sg. Thl.Sg. Thl.Sg.Thl.g.
F.LECCCOGGALIXXLIELL.
feinen Metallen und Metallgemischen; feine Schuhe aller #rt 10%
17 30
Handschuhe.. 13 10
23 20
Holz und Holzwaaren.
—III)T7 Frei
Bau- und Nutzholz.. ...... Frei
Farbholz, gemahlenene1s.. Frei
Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler= und bloß gehobelte is
und Wagner-Arbeiten; grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen, sofern sie ge-
braucht sind; grobe Korbflechterwaarren Frei
Holz in geschnittenen Fournieren; Korkplatten, Korkscheiben, Korksohlen, Korkstöpsel. . 115
524
Hölzerne Hausgeräthe (Meubel) und andere Tischler-, Drechsler= und Böttcherwaaren,
welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt oder auch in einzelnen Theilen in Verbindung
mit Eisen, Messing und lohgarem Leder verarbeitet sind; ungebrauchte Böttcher-
waaren mit eisernen Reisen 1 .
145
Gepolsterte, auch überzogene Meubel.. . .... 3 10
5 50
Feine Korbflechterwarnrenn. 6 4
10 30 7
Feine Holzwaaren (ausgelegte Arbeit), sogenannte Nürnberger Waaren aller Art,
Spielzeug, feine Drechsler-, Schnitz= und Kammmacher-Waaren, Meerschaum-Arbeit:;
ferner dergleichen Waaren in Verbindung mit anderen Materialien (mit Ausnahme
von edlen Metallen, echt vergoldetem oder versilbertem Metall, Schildpatt, echten
Perlen, Korallen oder Steinen); Holzbronze, hölzerne Hängeuhren, Fourniere mit
eingelegter Arbeit; Bleistifte, Rothstiste und ähnliche 8 4
14 7
Waaren, ganz oder theilweise aus Schilddat 25 15
4345 26
See= und Flußschiffe, hölgenrnrren v. Werth 53
"UZ - eisenen: v. Werth 83
Bemerkung.
Die Anker, Anker= und sonstigen Ketten, ingleichen alle, nicht zu den gewöhnlichen
Schiffs-Utensilien gehörigen beweglichen Inventarienstücke, sowie bei den Dampf-
schiffen die Dampfmaschinen, unterliegen den für diese Gegenstände festgesetzten Zoll.
sätzen.
Gespinnste und Gewebe.
1. Von Flachs oder Hauf.
Flachs und Hanf in Stengeln und Bunden, geröstet oder ungerösttt Frei