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hatten an ihren Gütern, die sie meistens als Zeit-
oder Erbpächter bebauten, nur das Nutzungesrecht.
Eine Lage, die alles wirtschaftliche Gedeihen hin-
derte, keinen Sinn für Verbesserung des Anbaus,
für volle Ausnützung des Bodens aufkommen
ließ. Erst das Jahr 1848 brachte die wahre
Bauernbefreiung mit der Aufhebung der Grund-
herrlichkeit und der Fronden und der Ablösung
der Zehnten. Mit der Grundherrlichkeit fielen
auch die Reste der niederen Gerichtsbarkeit und
der Verwaltung der Grundherren in ihren Hof-
marken — solcher adeliger Güter mit Stand-
schaftsrecht gab es 945 — und damit gewann
der Staat erst seine volle Macht über das ganze
Land zurück. Ein starker demokratischer Zug geht
durch das letzte Jahrhundert. Mit der Auf-
hebung der Leibeigenschaft hat 1808 die Eman-
zipation des niederen Standes begonnen. In
der ersten Hälfte des Jahrhunderts die Bauern,
in der zweiten überwiegend die Handwerker und
Fabrikarbeiter berührend, hat sie sich stufenweise
durch das ganze Jahrhundert fortgesetzt, hat uns
über die Erleichterung der Verehelichung und
Ansässigmachung und über die Gewerbefreiheit
bis zum allgemeinen direkten Wahlrecht, zur
Riezler, Das glücklichste Jahrhundert 2