Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 14. Weimar. 16. Juli 1867. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
Nachdem von Sr. Durchlaucht, dem Fürsten von Thurn und Taxis, das 
gesammte zeither Fuürstlich Thurn und Taxissche Postwesen unterm 28. Jannar 
d. J. an Se. Majestät, den König von Preußen, abgetreten, hierauf aber zwischen 
der Großherzoglichen Staatsregierung einerseits und der Königlich Preußischen Staats- 
regierung andrerseits ein demnächst zur Pulblikation gelangender Vertrag, den 
Uebergang der gesammten Verwaltung des Postwesens und der Ausübung des Post- 
Regals im Großherzogthum Sachsen-Weimar an die Krone Preußen betreffend, un- 
term 14. Mai d. J. obgeschlossen worden, ist diese Verwaltung Königlich Preußischer 
Seits mit dem 1. Juli d. J. eingetreten und hinsichtlich der zeitherigen Großher= 
zoglichen Landesposten von jenem Zeitpunkte ab der Königlichen Ober-Post-Direk- 
tion zu Erfurt zugewiesen worden. 
Die Regulirung der Tarife ist vorläufig dahin erfolgt, daß für den Austausch 
von Postsendungen zwischen den bisherigen Fürstlich Thurn und Taxisschen Post- 
anstalten unter einander die zeitherigen Normen in Anwendung bleiben und daß 
für den Austausch von Postsendungen zwischen den eben erwähnten Postanstalten 
und denen des bisherigen Preußischen Postgebiets (Hannover und Schleswig-Hol- 
stein eingerechnet) die Preußische interne Porto-Taxe eingeführt wird. 
Diese Porto-Taxe soll auch bei den Briefpost-Sendungen zwischen den Ho- 
henzollernschen Landen und den übrigen bisherigen Fürstlich Thurn und Taxisschen 
Postorten in Anwendung kommen, während Fahrpost-Sendungen nach und aus den 
Hehenzollernschen Landen der Vereins-Fahrpost-Tagxe unterliegen. 
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