168
Urkundlich ist gegenwärtige Verordnung, als Nachtrag zu Unserer Verordnung
vom 25. September 1849, von Uns höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem
Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen worden.
So geschehen und gegeben Weimar am 1. Juli 1867.
Carl Alexander.
von Watzdorf. G. Thon. Stichling.
Verordnung,
die Organisation des Großherzoglichen
Staats-Ministeriums betreffend.
Ministerial--Bekanntmachungen.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Königlich Preußischer
Seits die Binnen-Kontrole in Bezug auf Branntwein in den Hauptamts-
Bezirken Münden, Hannover, Hildesheim, Celle und Osnabrück des
vormaligen Königreichs Hannover aufgehoben worden ist.
Weimar am 16. August 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
.Thon.
Von der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft zu Stettin ist
der Kaufmann Eduard Kallensee zu Eisenach zum Haupt-Agenten bestellt wor-
den, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 19. August 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Auf Grund auher gelangter Mittheilung des Bundes-Kanzlars wird andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Reichstag des Norddeutschen Bundes auf
den 10. dieses Monats
nach Berlin einberufen worden ist.
Weimar am 3. September 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Grottenzoglicen Hauses und der auswärtigen
Angelegenheiten.
von Watzdorf.
Weimer. — Sof-- Buchdruckere