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8. 5. Es ist zu erwarten, daß die Aerzte bei ihren Verordnungen schon vom
1. Januar 1868 ab des neuen Gewichts-Systems, in Anerkennung seiner
praktischen Vorzüge, sich bedienen werden. Sollten indessen nach dem ge-
nannten Zeitpunkt ferner noch Recepte in die Apotheken gelangen, welche
nach dem alten Medicinal-Gewicht zusammengestellt sind, so haben die
Apotheker die Gewichtsansätze aus dem alten in das neue Gewicht nach
Maßgale der beiliegenden (C.) Reduktions---Tabelle umzusetzen. Die Um-
setzung eines jeren Gewichtsansatzes ist bei Vermeidung von Ordnungsstrafen
auf dem betreffenden Recept zu notiren. Ein Exemplar der Reduktions-=
Tabelle muß auf jedem Receptir-Tisch vorhanden sein.
§. 6. Um jedem Apotheker die zeitige Anschaffung wenigstens Eines gestempelten
Satzes des neuen Medicinal-Gewichts zu erleichtern, wird vom Anfange des
Monats Dezember an ein angemessener Vorrath gestempelter Gewichtssätze
bei dem Großherzoglichen Ober-Aichamte hier vorhanden sein, aus welchem
auf zeitige Anmeldung an jeden Apotheker ein Satz gegen Vergütung des
Selbstkostenpreises und der Aich- und Stempel-Gebühren abgegeben werden soll.
Zur Nachachtung werden diese Anordnungen für Alle, welche von denselben
berührt werden, bekannt gemacht.
Weimar am 1.1. November 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
C.
Tabelle
zur Umsetzung des bisherigen Medicinal= (Unzen-) Gewichts in das neue Medicinal- (Erammen-) Gewicht.
Dos Gewicht · . ist umzusetzen Das Gewicht ist umzusetzen
von ——— in Worten von in Oecimalet oder in Worten
1½ Gran Ooor 1 Centigramm 1½ Drachme 5,5 5½ Gramm
u¼ „ O0%1•5 1½ " 2 Drachmen 7.5 7½ „
¼ „ 0002 2 » 3 » 11-o 11
½ „ 0.% 3 » ½ Unze 15% 15 l
1 „ ] O#ns 6 *l 5 Drachmen 1½ 18⅜¾ n
1 Scrupel 15 1¼ Gramm 6 5„ 22,# 22½ rr
½ Drachme 1 2.0 2 » 1 Unze 30, 30 „
2 Serupel 2, 2½ * 3 » 90,0 90
1 Drachme 1 3,15 3¾ „ 6 „ 180, 180
4 Serupel 30%6 5 » 12 360% 360