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ihrem seitherigen Hauptagenten ertheilte Generalvollmacht zurückgezogen hat und
daß die gedachte Gesellschaft wegen Mangels eines Hauptagenten bis auf Wei-
teres vom Geschäftsbetriebe im Großherzogthume ausgeschlossen ist.
Weimar am 22. Mai 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
Nachdem die Bäckerinnung im Zunftbezirke Apolda ihre Auflösung beschlossen
hat und die desfallsigen Verhandlungen stattgefunden haben, so wird nach Maß-
gabe des §. 52 der Ausführungsverordnung vom 12. November 1862 zur Ge-
werbeordnung die erfolgte Aufhebung der juristischen Persönlichkeit der genannten
Innung hierdurch bekannt gemacht.
Weimar am 27. Mai 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, hat das Großher=
zogliche Gesammt-Ministerium die in dem, dem Woldemar von Loewis of
Menar auf Panten bei Riga auf einen Leinsaat-Niffler unter dem 20. Juni 1866 er-
theilten Erfindungs-Patente festgesetzte und laut Bekanntmachung vom 5. Juni
1867 um ein Jahr verlängerte Frist zur Beibringung des vorgeschriebenen Ein-
führungsnachweises um ein weiteres Jahr, also bis zum 20. Juni 1869, zu ver-
längern beschlossen.
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 2. Juni 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.