Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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* In sind portofrei: 
2 Aichungssachen. Die Versendungen von Normal-Maaßen und Gewich- 
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ten Seitens der Großherzoglichen Aichämter und Gemein- 
de-Behörden an das Großherzogliche Ober-Aichamt in 
Weimar und umgekehrt. 
Angelegenheiten der Korrespondenz-, Akten= und Geld-Sendungen. 
Akademischen Spei- 
se-Anstalt zu Jena. 
4/Armenpflege-Sachen. Die Brief= und Fahrpost-Sendungen zwischen Großherzog- 
lichen Behörden (oder Einzelbeamten) unter einander oder 
zwischen Gemeinden und Großherzoglichen Behörden, im 
Umfange des Großherzogthums und auf den vormals 
Taxisschen Transit-Strecken. 
Armensachen. a) Brief= und Fahrpost-Sendungen in den bei Staats- 
behörden verhandelten Privat-Angelegenheiten solcher 
Individuen, welche zum Armerrechte verstattet sind; 
b) Briefe der Apotheker in Waisen= und Armen-Sachen; 
) Versendungen von Holzlese-Zeichen zur Verabrei- 
chung an arme Großherzogliche Unterthanen (ver- 
. gleicheauchArmenpflege-Sachen). 
Brand-AssckuranzslBrand-Asselnranz-Geldcr,welcheausderGroßherzoglichen 
Sachen. Brand-Assekuranz-Kasse zu zahlen sind. 
Angelegenheiten der Innerhalb des Großherzogthums einschließlich der dazwischen- 
Brand -Versiche= liegenden fremden Gebietstheile Sendungen, welche zwi- 
rungs-Vereine un-= schen den Organen des Vereins unter sich und Groß- 
ter Geistlichen und herzoglichen Behörden gewechselt werden, und nicht das 
Lehrern. Interesse Einzelner, sondern Angelegenheiten des Vereins 
selbst betreffen. 
Chaussee-Geld-Hebe- Geldsendungen der Großherzoglichen Chaussee-Geld-Hebestellen. 
sachen. 
gEilachn Sachen. Brief- und Fahrpost-Sendungen in Angelegenheiten solcher 
Parteien, welchen das Armenrecht bewilligt ist. 
Kollekten-Sachen. a) Kollekten-Gelder, bei ihrer Versendung an die Verwal- 
tung der Landes-Kollekten; 
  
 
	        
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