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In sind portofrei:
b) die Erträgnisse der landesherrlich angeordneten Becken-
Kollekte, welche am Reformations-Fest zum Besten des
Gustav-Adolph-Vereins slattfindet, bei ihrer Ver-
sendung von den Großherzoglichen Superintendenten an
die Hauptkasse des Gustav-Adolph-Vereins in Weimar.
Deposital-Sachen. Deposital-Gelder, welche von den Justiz-Behörden an die
Staatskassen eingesandt werden.
12 Gemeindesachen. a) die auf die obervormundschaftliche Aufsicht des Staats
über die Verwaltung des Gemeindevermögens oder
auf Streitigkeiten über Rechtsverhältnisse der Ge-
meinden bezüglichen Korrespondenz= und Akten-Sendungen
nur dann, wenn die in diesen Angelegenheiten entste-
henden Verläge verfassungsmäßig der Staatskasse zur
Last fallen.
In der Regel sind also Sendungen in Gemeinde-
Angelegenheiten portopflichtig.
Portofrei sind:
die nicht das Sonder-Interesse einer Gemeinde als mo-
ralische Person, sondern das Gesammtwohl der Staats-
bürger im Großherzogthum oder in einzelnen Orten
betreffenden landespolizeilichen Verfügungen, wenn sie
auch durch das Mittel der Gemeinde oder ihrer Vor-
stände auszuführen sind, und die Korrespondenzen der
Gemeinde-Vorstände mit Großherzoglichen Behörden
in reinen Staatsdienst-Sachen.
Vergl. auch Aichungssachen, Armenpflege= und Gen-
darinerie-Sachen.
13|Gendarmerie-Sachen. Die Dienstberichte der Großherzoglichen Gendarmen an
öffentliche Behörden einschließlich der als Polizei-Behörden
fungirenden Gemeinde-Vorstände.
14 Angelegenheiten der Korrespondenz-, Akten= und Geld-Sendungen.
Heusingerschen Stif-
tung in Ilmenau.
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