Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
Nachdem die Führung des Katasters von Döbritschen dem Großherzog— 
lichen Rechnungsamte Jena übertragen worden ist, wird Solches hiermit zur öf- 
fentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 4. September 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef: 
K. Bergfeld. 
Zur Beseitigung entstandener Zweifel wird hierdurch auf Grund des §. 19 
des Gesetzes über Sporteln und Gebühren in Gerichts= und Verwaltungs-Sachen 
vom 31. August 1865 zur Nachachtung bekannt gemacht: 
daß die nach §. 6 Ziffer 13 des angezogenen Gesetzes den Kirchen, Pfarreien, 
Schulen und milden Stiftungen, sowie allen anderen Instituten, denen die 
Rechte milder Stiftungen schon ertheilt sind oder noch ertheilt werden, un- 
ter bestimmten Voraussetzungen zustehende Sportel-Freiheit auch in den Fäl- 
len eintritt, wo die gedachten Institute auf Grund des Gesetzes vom 
19. Februar 1868 Einleitung des Mahnverfahrens bei Gericht beantragen. 
Weimar am 7. September 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
Da die Brand-Versicherungs-Bank für Deutschland, zu Leipzig, die ihr auf- 
gegebene erforderliche Ernennung eines neuen Haupt-Agenten für das Großherzog= 
thum an der Stelle ihres zeitherigen abgegangenen Haupt--Agenten unterlassen hat: 
so ist die derselben ertheilte Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthume 
bis auf Weiteres zurückgezogen worden. 
Weimar am 9. September 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach.
	        
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