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Ministerial-Bekanntmachungen.
Nachdem die Führung des Katasters von Döbritschen dem Großherzog—
lichen Rechnungsamte Jena übertragen worden ist, wird Solches hiermit zur öf-
fentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 4. September 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef:
K. Bergfeld.
Zur Beseitigung entstandener Zweifel wird hierdurch auf Grund des §. 19
des Gesetzes über Sporteln und Gebühren in Gerichts= und Verwaltungs-Sachen
vom 31. August 1865 zur Nachachtung bekannt gemacht:
daß die nach §. 6 Ziffer 13 des angezogenen Gesetzes den Kirchen, Pfarreien,
Schulen und milden Stiftungen, sowie allen anderen Instituten, denen die
Rechte milder Stiftungen schon ertheilt sind oder noch ertheilt werden, un-
ter bestimmten Voraussetzungen zustehende Sportel-Freiheit auch in den Fäl-
len eintritt, wo die gedachten Institute auf Grund des Gesetzes vom
19. Februar 1868 Einleitung des Mahnverfahrens bei Gericht beantragen.
Weimar am 7. September 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
Da die Brand-Versicherungs-Bank für Deutschland, zu Leipzig, die ihr auf-
gegebene erforderliche Ernennung eines neuen Haupt-Agenten für das Großherzog=
thum an der Stelle ihres zeitherigen abgegangenen Haupt--Agenten unterlassen hat:
so ist die derselben ertheilte Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthume
bis auf Weiteres zurückgezogen worden.
Weimar am 9. September 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.