Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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der beiliegenden Verträge nebst Statut-Nachtrag andurch mit der gnädigsten Zu- 
sicherung ertheilen, daß Unser am 26. November 1855 erlassenes Gesetz über die 
bei Anlegung der Werra-Bahn erforderlichen zwangsweisen Eigenthums-Abtretungen 
auch auf die das diesseitige Staatsgebiet berührenden Theile der Gera--Eichichter 
Eisenbahn erstreckt und angewendet werden soll. 
Die gegenwärtige Urkunde mit ihren Beilagen soll durch das Regierungs-Blatt 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
So geschehen und gegeben Wilhelmsthal am 17. September 1868. 
Carl Alerander. 
von Watzdorf. 
Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde 
für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn 
von Gera nach Eichicht durch die Thürin- 
gische Eisenbahn-Gesellschaft.
	        
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