Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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18. 
B. 
Stamm-Aktie Littr. C. 
Nr. 
Dividenden-Schein VA. Jahr 18 
Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe aus der 
Kasse der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft denjenigen Betrag aus- 
gezahlt, welcher nach Maßgabe des betreffenden Statuten-Nachtrags 
auf die Aktie Littr. C. V. für das Verwaltungs-Jahr 
18 entfällt, und der nebst dem Fälligkeits = Termin von der 
Direktion statutenmäßig bekannt gemacht wird. 
Erfurt, am.... 18.. 
Die Direktion 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
wenn der darauf zu erhebende Betrag innerhalb 
4 Jahren nach dem öffentlich belannt gemachten 
Gegenwärtiger Dividenden-Schein wird ungültig, 
Fälligkeits-Termin nicht erhoben ist. 
(L. S.) (wie Anlage A.) 
C. 
Talon 
zu der 
Stamm-Aktie Littr. C. der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft 
Nr. 
Der Präsentant dieses Talons erhält gegen Ablieferung desselben ohne weitere 
Prüfung seiner Legitimation die für die vorstehend bezeichnete Stamm-Aktie neu 
auszufertigenden Dividenden-Scheine V. bis für die Jahre 18. 
bis 18 . ., sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Altie 
bei der Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft vorher kein schriftlicher 
Widerspruch eingegangen ist. 
Erfurt, a 18 
Die Direktion 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
(L. S.) (wie Anlage A.) 
Weimar. — PHof--Buchdruckerei. 
 
	        
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