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Der deutschen Vieh-Versicherungs-Gesellschaft „Pan“ in Berlin ist die Er-
laubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume widerruflich ertheilt worden.
Es wird solches, und daß dieselbe zum Haupt -Agenten den Kaufmann Louis
Hering in Naschhausen bei Dornburg bestellt hat, hierdurch zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar am 26. Oktober 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements---Chef:
J. v. Helldorff.
Der Feuerversicherungs-Anstalt der Bayerischen Hypotheken= und Wechsel-
Bank in München ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume
widerruflich ertheilt worden. «
Es wird dieses und daß die Anstalt zu ihrem Haupt-Agenten den rc. Eduard
Sußdorff allhier bestellt hat, andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht, daß eine Nachweisung darüber fehlt, daß die von diesseitigen Gerich-
ten gesprochenen rechtskräftigen Erkenntnisse gegen die Baperische Hypotheken= und
Wechsel-Bank von den Königlich Bayerischen Behörden exekutivisch werden vollzo-
gen werden.
Weimar am 27. Oktober 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements--Chef:
J. von Helldorff.
Nachdem die Großherzoglich Sächsische und die Kaiserlich Königlich Oester-
reichische Regierung im Wege des diplomatischen Noten-Austausches übereingekommen
sind, auf die Vergütung der in Artikel 9 der Bundes-Kartell-Konvention vom
10. Februar 1831 für die Unterthanen, welche Deserteure und mit-
genommene Pferde einliefern, festgesetzten Fang-Prämie gegenseitig
Verzicht zu leisten, so wird solches auf höchsten Befehl zur allgemeinen Nach-
achtung hiermit bekannt gemacht.
Weimar am 31. Oktober 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.