Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

388 
Der deutschen Vieh-Versicherungs-Gesellschaft „Pan“ in Berlin ist die Er- 
laubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume widerruflich ertheilt worden. 
Es wird solches, und daß dieselbe zum Haupt -Agenten den Kaufmann Louis 
Hering in Naschhausen bei Dornburg bestellt hat, hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar am 26. Oktober 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements---Chef: 
J. v. Helldorff. 
Der Feuerversicherungs-Anstalt der Bayerischen Hypotheken= und Wechsel- 
Bank in München ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume 
widerruflich ertheilt worden. « 
Es wird dieses und daß die Anstalt zu ihrem Haupt-Agenten den rc. Eduard 
Sußdorff allhier bestellt hat, andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, daß eine Nachweisung darüber fehlt, daß die von diesseitigen Gerich- 
ten gesprochenen rechtskräftigen Erkenntnisse gegen die Baperische Hypotheken= und 
Wechsel-Bank von den Königlich Bayerischen Behörden exekutivisch werden vollzo- 
gen werden. 
Weimar am 27. Oktober 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements--Chef: 
J. von Helldorff. 
Nachdem die Großherzoglich Sächsische und die Kaiserlich Königlich Oester- 
reichische Regierung im Wege des diplomatischen Noten-Austausches übereingekommen 
sind, auf die Vergütung der in Artikel 9 der Bundes-Kartell-Konvention vom 
10. Februar 1831 für die Unterthanen, welche Deserteure und mit- 
genommene Pferde einliefern, festgesetzten Fang-Prämie gegenseitig 
Verzicht zu leisten, so wird solches auf höchsten Befehl zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit bekannt gemacht. 
Weimar am 31. Oktober 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.