Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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bis zum 1. März jedes Jahres den betheiligten Vormusterungs-Kommissionen hier- 
über Anzeige zu machen haben. Auch bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird 
gegen die betroffenen Pferdebesitzer nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 20 des 
angezogenen Reglements verfahren werden. 
Weimar am 18. November 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements--Chef: 
J. v. Helldorff. 
Nachdem die bisherigen Großherzoglichen General-Konsulate zu Amsterdam und 
New-York, sowie die Konsulate zu Triest, Brüssel, Antwerpen, Gent, Nizza, Chicago, 
Milwaukee, San Franzisko und St. Louis zu Folge der an den genannten Orten 
stattgefundenen Errichtung von Konsulaten des Norddeutschen Bundes, in Gemäßheit 
der Bestimmungen der Bundes-Verfassung, aufgehoben und die betreffenden Groß- 
herzoglichen General-Konsuln resp. Konsuln ihrer Funktionen enthoben worden sind, 
wird Solches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenutniß gebracht, daß das Nähere 
in Betreff der an den genannten und an anderen Orten neuerdings errichteten 
Bundes-Konsulate aus dem Bundesgesetz-Blatt zu ersehen ist. 
Weimar am 18. November 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern. 
von Watzdorf. . 
Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 30. November 
1867, Satz 3, (Seite 266 des Reg. Bl.) wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß auch die Salzgelder-Obereinnahme zu Weimar vom 1. Ja- 
nuar 1869 an aufgehoben wird und daß sowohl die bei dem Salzsteuer-Amte zu 
Luisenhall zur Erhebung kommende Salzsteuer, als auch diejenige Salzsteuer, welche 
bei Steuerämtern in dem Großherzogthume von vereinsländischem, mit Begleitschein 
auf dieselben abgefertigten Salze (§. 10 der Ausführungs-Verordnung, Seite 256 
des Reg. Bl. v. J. 1867) erhoben wird, von dieser Zeit an an die Groß- 
herzogliche Haupt-Staatskasse hier abzuliefern ist. 
Weimar am 24. November 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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