Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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m) die Bezirks-Direktions-Gebäude — den Bezirks-Direktoren, 
n) die Gebäude der Chaussee- Verwaltung — den Bezirks-Direktoren, 
0) die für Zwecke der Justiz-Verwaltung verwendeten Gebäude und Gebäude- 
theile — den betreffenden Justiz-Behörden, 
Anmerkung: Wo Gebäude gemeinschaftlich von Justiz. Behörden oder Beamten 
und von Behörden oder Beamten, welche ünter dem Finanz- 
Departement stehen, benutzt werden, fällt die Sorge für die äußere 
Erhaltung dieser Gebäude in Dach und Fach den Rechnungs- 
ämtern zu. 
p) die Lokalitäten des Geheimen Haupt= und Staats-Archivs im Innern des 
Großherzoglichen Residenz-Schlosses — dem Archivar. 
Wo daher in der Vorschrift vom 25. September 1858 die Rechnungsämter 
genannt sind, treten für die gedachten Gebäude die genannten Aufsich tsbehörden an 
deren Stelle. 
§. 3. 
Die Bewohner und Bennutzer fiskalischer Gebäude haben sich in allen die Un- 
terhaltung und Benutzung dieser Gebäude betreffenden Angelegenheiten zunächst und 
soweit thunlich mündlich an die mit der Aufsicht über dieselben betraueten Behör- 
den, in höherer Iunstanz aber schriftlich an das betreffende Ministerial-Departement 
zu wenden. 
8. 4. 
Wo nach den Bestimmungen der gedachten Vorschrift der Großherzogliche Ober- 
Bau-Direktor eine instanzliche Entscheidung zu geben hat, (§. 10, §. 12, S. 21 lit. e 
daselbst) bewendet es auch künftig hierbei. 
5. 
Die Entschließung des Staats-Ministeriums in den in den Anmerkungen zu 
Ziffer 1, 2, 7, 8 und 16 des §. 8 der gedachten Vorschrift bezeichneten Fällen 
kann auch auf ein von der aufsehenden Behörde einberichtetes und begutachtetes 
motivirtes Urtheil des ihr zugewiesenen Bau-Officianten erfolgen. 
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Die aufsehenden Behörden haben ihre Anträge in Bauangelegenheiten stets an 
dasjenige Ministerial-Departement zu richten, aus dessen Bau= oder sonstigen Fonds 
die betreffenden Gebäude 2c. unterhalten werden. 
Weimar, am 27. Dezember 1867. 
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
von Watzdorf. 
Duuck der Hof. Buchdruckerei in Welmar.
	        
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