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zu besonderen Akten beglaubigte Verzeichnisse von denjenigen Beträgen der Kapital-
Zinsen und Leib-Renten zu briugen, welche mittelst versiegelt übergebener Fassio-
nen angemeldet worden sind. Es werden diese Verzeichnisse auf dem Grunde der
Aufschriften dieser Fassionen mit Angabe der Namen jedes Fatenten gefertigt. Die
versiegelt überreichten Fassionen selbst hat das Rechnungsamt demnächst, getrennt
von den Akten, verwahrlich zu hinterlegen.
§. 28.
Das Weitere über die Einrichtung der Steuerrollen für den I. Theil der
Orts-Quote ergibt das unter D. beiliegende Formular. «
Namentlich ist dabei zu beachten:
1) daß, wenn eine und dieselbe (physische oder juristische) Person mit mehreren
Steuer-Kapitalen von verschiedenen Einkommen arten in Frage ist, jedes
solche Steuer-Kapital in der dazu bestimmten Kolumne zunächst einzeln, so-
dann aber, in der zunächst folgenden Kolumne, der Gesammtbetrag dieser
mehreren einzelnen Steuer-Kapitale in Einer Summe einzutragen ist. Er-
scheint hingegen bei einer Person blos Ein Steuer-Kapital, so ist auch die-
ses zunächst in die dazu geordnete Kolumne, zugleich aber — um das zum
I. Theile der Orts-Quote beitragspflichtige Gesammt-Steuer-Kapital jedes
Gemeindebezirks gehörig summiren zu können — auch in die letztere Ko-
lumne einzutragen.
2) In der für Bemerkungen bestimmten Kolumne sind die Blätter der bezüg-
lichen Spezial-Akten anzugeben, woselbst die betreffende Fassion oder der
sonstige Nachweis über jedes in der Rolle erscheinende Individual = Steuer-
Kapital ersichtlich ist.
3) Am Schlusse einer jeden Rolle wird die Total-Summe sämmtlicher in die-
selbe eingetragenen Individual-Steuer-Kapitale gezogen und auf diese Weise
das Orts-Einkommensteuer-Kapital I. Theils dargestellt, von wel-
chem die gesetzlich ausgeschriebene Anzahl von Pfennigen für jeden Thaler
(ogl. §. 9 des Gesetzes) in dem einzelnen Gemeindebezirke aufzubringen ist.
§. 29.
Sind auf diese Weise die Konzept-Rollen ordnungsmäßig zu Stande gebracht,
so wird eine Reinschrift von einer jeden angefertigt und unter Beifügung des Sie-
gels und der Unterschrift des Rechnungsamtes bis spätestens den fünfzehnten
Februar nebst den zugehörigen Akten an die Rechnungs-Revision des Finanz-De-
partements eingesendet.
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