Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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Der Preußischen Lebensversicherungs-Altien-Gesellschaft zu Berlin ist die 
Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß dieselbe den Buchhändler und Kaufmann W. Fried- 
rich Lauth in Apolda zu ihren Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt 
hat, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 6. Mai 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff. 
Vom Bundes-Gesetzblatt enthalten die erschienenen Nummern 10, 11, 12 
und 13 Folgendes: 
(Nr. 461.) Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Großherzogthum 
Baden wegen wechselseitiger Gewährung der Rechtshülfe. Vom 
14. Januar 1870. 
(Nr. 464.) Bekanntmachung des dritten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehr- 
anstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen- 
schaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militär-Dienst be- 
rechtigt sind. Vom 14. April 1870. 
(Nr. 465.) Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsichtlich 
ihrer vom Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten Schü- 
ler zu den im §. 154 Nr. 2, c. der Militär-Ersatz-Instruktion 
vom 26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören. Vom 
14. April 1870. 
(Nr. 466.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum 
Bundesrath des Deutschen Zollvereins. Vom 16. April 1870. 
Additional-Vertrag zu dem unterm 23./24. Februar 1869 zwischen 
dem Norddeutschen Bund und Schweden abgeschlossenen Postvertrag. 
Vom 20. März 1870. 
(Nr. 472.) Konsular-Konvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Spanien. 
Vom 22. Februar 1870. 
(Nr. 473.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten 
zum Bundesrath des Norddeutschen Bundes. Vom 29. April 1870. 
(Nr. 469. 
– 
  
Weimat. — — Dof Buchdruckerei.
	        
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