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Der Preußischen Lebensversicherungs-Altien-Gesellschaft zu Berlin ist die
Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß dieselbe den Buchhändler und Kaufmann W. Fried-
rich Lauth in Apolda zu ihren Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt
hat, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 6. Mai 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
Vom Bundes-Gesetzblatt enthalten die erschienenen Nummern 10, 11, 12
und 13 Folgendes:
(Nr. 461.) Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Großherzogthum
Baden wegen wechselseitiger Gewährung der Rechtshülfe. Vom
14. Januar 1870.
(Nr. 464.) Bekanntmachung des dritten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehr-
anstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen-
schaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militär-Dienst be-
rechtigt sind. Vom 14. April 1870.
(Nr. 465.) Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsichtlich
ihrer vom Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten Schü-
ler zu den im §. 154 Nr. 2, c. der Militär-Ersatz-Instruktion
vom 26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören. Vom
14. April 1870.
(Nr. 466.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum
Bundesrath des Deutschen Zollvereins. Vom 16. April 1870.
Additional-Vertrag zu dem unterm 23./24. Februar 1869 zwischen
dem Norddeutschen Bund und Schweden abgeschlossenen Postvertrag.
Vom 20. März 1870.
(Nr. 472.) Konsular-Konvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Spanien.
Vom 22. Februar 1870.
(Nr. 473.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten
zum Bundesrath des Norddeutschen Bundes. Vom 29. April 1870.
(Nr. 469.
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Weimat. — — Dof Buchdruckerei.