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(22) III. Von der Direktion der Leipziger Feuerversicherungsanstalt zu Leipzig
ist an Stelle des bisherigen General-Agenten Cäsar Brockhaus vom 1. Januar
d. J. ab Hugo Tiedemann zu Weimar zum Gencral-Agenten für das Groß-
herzogthum im Sinne der höchsten Verordnung vom 19. September 1860
(Reg.-Blatt Seite 83) bestellt worden.
Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 28. Januar 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
(23) IV. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem John Frank Stratton zu Gohlis, ein Erfindungs-Patent auf
eine Vorrichtung zu Regulirung des Wasserstandes im Kessel und Vorwärmer,
sowie ein Lärmzeichen bei zu niedrigem Wasserstande nach Maßgabe der bei
dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschrei-
bung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkun-
gen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom
Jahre 1843 Seite 13 — 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer
von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzog-
thums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 3. Februar 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
DHr. Schomburg.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.