Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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6) Der Zug soll lang- 
sam fahren. 
7) Der Zug soll hal- 
ten (Haltsignal). 
  
bei Tage: 
Der Bahnwärter hält irgend 
einen Gegenstand in der Rich- 
tung gegen das Geleise. 
Am Anfang und am Ende 
einer langsam zu durchfah- 
renden Strecke sind Schei- 
ben aufgestellt. Dem kom- 
menden Zuge zugekehrt muß 
die erste Scheibe mit A. und 
dieletzte mit E. bezeichnet sein. 
Der Bahnwärter schwingt 
einen Gegenstand hin und her. 
bei Dunkelheit: 
Der Bahnwärter hält die 
Handlaterne mit grünem Licht 
dem Zuge entgegen. 
Am Anfang und am Ende 
einer langsam zu durchfah- 
renden Strecke sind Stockla- 
ternen aufgestellt. Dem kom- 
menden Zuge zugekehrt muß 
die erste Laterne grünes, die 
letzte weißes Licht zeigen. 
Der Bahnwärter schwingt 
seine Handlaterne hin und 
her, welche, sofern es die Zeit 
erlaubt, roth zu blenden ist. 
  
Außer den Signalen Nr. 5 und 7 können auch Sigunale am Telegra- 
phenmaste wie 
Signal 5: Der 
Zug darf unge- 
hindert passiren 
Gahrsignal) 
Signal 6: Der 
Zug soll langsam 
fahren. 
Signal 7: Der 
Zug soll halten 
(Haltsignal). 
  
folgt gegeben werden: 
Rechtsseitiger Te- 
legraphenarm schräg 
nach oben gerichtet 
(unter einem Winkel 
von etwa 45 00). 
Außer dem vorher- 
gehend angegebenen 
Signalzeichen ein 
Stab mit runder 
Scheibe am Telegra- 
phenmast befestigt. 
Rechtsseitiger Te- 
legraphenarm wage- 
recht gestellt. 
Weißes Licht der 
Signallaterne des 
Telegraphenmastes. 
Grünes Licht der 
Signallaterne des 
Telegraphenmastes. 
Rothes Licht der 
Signallaterne des 
Telegraphenmastes. 
  
 
	        
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