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6) Der Zug soll lang-
sam fahren.
7) Der Zug soll hal-
ten (Haltsignal).
bei Tage:
Der Bahnwärter hält irgend
einen Gegenstand in der Rich-
tung gegen das Geleise.
Am Anfang und am Ende
einer langsam zu durchfah-
renden Strecke sind Schei-
ben aufgestellt. Dem kom-
menden Zuge zugekehrt muß
die erste Scheibe mit A. und
dieletzte mit E. bezeichnet sein.
Der Bahnwärter schwingt
einen Gegenstand hin und her.
bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter hält die
Handlaterne mit grünem Licht
dem Zuge entgegen.
Am Anfang und am Ende
einer langsam zu durchfah-
renden Strecke sind Stockla-
ternen aufgestellt. Dem kom-
menden Zuge zugekehrt muß
die erste Laterne grünes, die
letzte weißes Licht zeigen.
Der Bahnwärter schwingt
seine Handlaterne hin und
her, welche, sofern es die Zeit
erlaubt, roth zu blenden ist.
Außer den Signalen Nr. 5 und 7 können auch Sigunale am Telegra-
phenmaste wie
Signal 5: Der
Zug darf unge-
hindert passiren
Gahrsignal)
Signal 6: Der
Zug soll langsam
fahren.
Signal 7: Der
Zug soll halten
(Haltsignal).
folgt gegeben werden:
Rechtsseitiger Te-
legraphenarm schräg
nach oben gerichtet
(unter einem Winkel
von etwa 45 00).
Außer dem vorher-
gehend angegebenen
Signalzeichen ein
Stab mit runder
Scheibe am Telegra-
phenmast befestigt.
Rechtsseitiger Te-
legraphenarm wage-
recht gestellt.
Weißes Licht der
Signallaterne des
Telegraphenmastes.
Grünes Licht der
Signallaterne des
Telegraphenmastes.
Rothes Licht der
Signallaterne des
Telegraphenmastes.