Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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1 bei Tage: bei Dunkelheit: 
14) Einfahrt ist frei. Der Telegraphen- Die Signallaterne 
| arm muß schräg am Telegraphen= 
rechts nach oben ge- maste zeigt nach Au- 
richtet sein (unter Fßen grünes Licht 
einem Winkel von und nach Innen (dem 
etwa 450). Bahnhofe zugekehr) 
weißes Licht. 
15) In einer Entfernung von 600 bis 1000 Meter vor dem Bahnhofs-Ab- 
schlußtelegraphen ist auf Erfordern der Aufsichtsbehörde ein Vorsignal in 
automatischer Verbindung mit dem ersteren aufzustellen. Dasselbe soll aus 
einer, um eine Achse drehbaren runden Scheibe bestehen, in deren Mitte 
eine Laterne sich befindet. 
Zeigt der Bahnhofs-Abschlußtelegraph das Signal 
„Einfahrt ist gesperrt“, 
so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe, und bei Dunkelheit die 
in derselben befindliche Laterne mit grünem Licht dem kommenden Zuge 
zugekehrt, während bei dem Signal am Bahnhofs-Abschlußtelegraphen 
„Einfahrt ist frei“ 
die Scheibe horizontal liegt oder parallel zur Bahnlinie steht — die La- 
terne weißes Licht zeigt. 
c) Die optischen Signale am Perrontelegraphen werden wie folgt 
gegeben: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Ein zur Ein= oder Rechtsseitiger Te- Rothes Licht der 
Durchfahrt zuge- legraphenarm des Signallaterne des 
lassener Zug soll Perrontelegraphen Perrontelegraphen. 
halten. | wagerecht gestellt. 
fahren. legraphenarm des. Signallaterne des 
Perrontelegraphen Perrontelegraphen. 
schräg nach oben ge- 
richtet (unter einem 
Winkel von etwa 
450. 
Der Zug darf ein- Rechtsseitiger Te- Grünes Licht der 
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