Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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b) wenn der Zug 
ausnahmsweise 
auf dem nicht 
für die Fahrt- 
richtung be- 
stimmten Geleise 
einer zweigelei- 
sigen Bahn- 
strecke fährt. 
19) Kennzeichnung 
des Schlusses des 
Zuges (Schluß- 
signal). 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Kiein besonderes Zeichen. Zwei roth 
leuchtende 
Laternen 
vorn an der 
Lokomotive. 
  
· 
I 
( die Lokomotive nicht an der 
I Spitze des Zuges oder fährt 
dieselbe mit dem Tender voran, 
so sind die Laternen am Vor- 
dertheil des vordersten Fahr- 
zeuges anzubringen. 
An der Hin- 
terwand des 
letzten Wa- 
gens zwei 
I 
An der Hin- 
terwand des 
letzten Wa- 
gens eine 
— — — roth und nach vorn 
weiße runde Scheibe. grün und nach hinten roth 
leuchtende Laternen. 
l 
Für einzeln fahrende Loko- 
l 
  
  
  
  
motiven auf der freien Bahn- 
strecke genügt eine roth leuch- 
tende Laterne und bei Be- 
wegung der Lokomotiven auf 
Bahnhöfen die Anbringung 
l einer Laterne mit weißem 
Lichte am Anfange der Lo- 
komotive und am Ende des 
Tenders, bei Tenderlokomo- 
tiven an beiden Enden der- 
« selben.
	        
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