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8. 31.
Außer der Reihe ist einem Mitgliede nur zur Berichtigung einer That-
sache oder zur Zurückweisung eines persönlichen Angriffs oder zur Geschäfts-
ordnung das Wort zu ertheilen.
Kein Mitglied außer dem Präsidenten darf einen Redner unterbrechen.
§. 32.
Die Redner sprechen vom Platz aus, stehend, und gegen den Präsidenten
gewendet. 6
Das Ablesen schriftlicher Vorträge ist den Mitgliedern der Synode nicht
gestattet.
§. 33.
Der Präsident hat die sprechenden Mitglieder bei Abschweifungen auf den
Gegenstand der Verhandlung zurück zu verweisen, solche Mitglieder aber, welche
gegen die Ordnung verstoßen, oder sich gesetzwidrige, beleidigende oder sonst
unziemliche Aeußerungen zu Schulden kommen lassen, zur Ordnung zu rufen (.48).
Im Wiederholungsfalle und, nachdem er zuvor den Redner auf diese Folge
aufmerksam gemacht hat, kann der Präsident dem Redner das Wort entziehen,
nöthigen Falls auch über die Frage, ob demselben über den verhandelten Ge-
genstand das Wort überhaupt für die Dauer der Sitzung entzogen werden soll,
von der Versammlung ohne Debatte abstimmen lassen.
8. 34.
Wenn ein Mitglied in der Versammlung kirchliche Beamte einer pflicht-
widrigen oder ehrenrührigen Handlung beschuldigt so ist es verpflichtet, auf
Verlangen der Kirchen-Regierung dieselben namhaft zu machen, und für die
Wiahrheit seiner Angabe verantwortlich.
8) Schluß der Debatte.
8. 35.
Der Antrag auf Schluß der Debatte bedarf der Unterstützung von fünf
Mitgliedern, worauf die Versammlung, nachdem noch ein Redner, welcher gegen
den Schluß sprechen will, gehört worden ist, ohne Weiteres hierüber Beschluß faßt.
Antragsteller (§. 19) und Berichtserstatter erhalten, wenn sie es verlangen,
noch nach dem Schlusse der Debatte das Wort.
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