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dert ist, der zweite Vize-Präsident der Landes-Synode. Falls der den Präsi—
denten jeweilig vertretende Vize-Präsident selbst gewähltes Mitglied des ständigen
Ausschusses ist, wird für ihn sein Stellvertreter (§. 30 der Synodal-Ordnung)
einberufen.
Der Vorsitzende vertritt den Ausschuß nach außen und leitet die Ge-
schäfte desselben.
Namentlich nimmt der Ausschuß durch seinen Vorsitzenden, so lange die
Synode selbst noch nicht versammelt ist, die für dieselben bestimmten Vorlagen und
sonstigen Mittheilungen der Kirchen-Regierung, sowie die sonst an die Synode
gerichteten oder für sie bestimmten Anträge und Zuschriften, in Empfang (§. 31
der Synodal-Ordnung).
Auch bestellt der Vorsitzende, soweit thunlich im Einvernehmen mit dem
Ausschuß, die Glieder desselben, welche den einzelnen Generalvisitationen von
Diözesen beiwohnen sollen (§. 34 der Synodal-Ordnung).
§. 55.
Der ständige Ausschuß der Synode versammelt sich, so oft es sich nöthig
macht und entweder sein Vorsitzender oder Unser Kirchenrath ihn einberuft
(§. 36 der Synodal-Ordnung). Der Vorsitzende ist verpflichtet den Ausschuß
einzuberufen, wenn drei Mitglieder desselben die Einberufung fordern.
Jedes Mitglied ist verbunden, an den Sitzungen des Ausschusses, oder,
wenn es zu den Sitzungen des Kirchenraths einberufen ist (§. 35 der Syno-
dal-Ordnung), an diesen Sitzungen Theil zu nehmen, oder in Behinderungs-
fällen bei dem Vorsitzenden des Ausschusses bezüglich des Kirchenraths sich recht-
zeitig zu entschuldigen.
§. 56.
Die Sitzungen des ständigen Ausschusses der Synode finden in Weimar
statt. Von denselben ist vorher dem Kultus-Departement des Staats-Mini-
steriums durch den Vorsitzenden des Ausschusses Kenntniß zu geben. Die
Sitzungen find nicht öffentlich. Doch haben die Kommissare, welche das Kultus-
Departement oder der Kirchenrath dazu abordnen wird, Zutritt ohne Stimm-
recht und müssen auf Verlangen jederzeit gehört werden.
Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn 3 Mitglieder anwesend sind. Er
beschließt nach Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des Vorsitzenden.
1875. 26