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Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 7. April 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
47] VII. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Geheimen Hofrath Professor Dr. Hermann Kolbe, zu Leip-
zig, ein Erfindungs-Patent auf eine künstliche Darstellung von Salicylsäure,
sowie der mit dieser isomeren und homologen Säuren nach Maßgabe der bei
dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung unter allen
Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der
Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite
13— 16 angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von
heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichne-
ten Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 7. April 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Acußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
Berichtigung.
(48]) In dem durch Bekanntmachung vom 15. Februar veröffentlichten Bahn-
polizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Jannar d. J.
(Nr. 7 des Reg.-Blatts) ist nach der Berichtigung in Nr. 10 S. 156 des
Centralblatts für das deutsche Reich der im §. 1 am Schlusse des Alinca 3
befindliche Hinweis auf §. 46 Alinea 3 zu streichen und an den Schluß des
Alinea 2 im §. 1 zu setzen.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.