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5) Was die Vertheilung des Unterrichts auf die Tageszeit anlangt, so
soll der Unterricht auf den Vor= und Nachmittag fallen, so daß bei 32
wöchentlichen Stunden am Vormittage 4, am Nachmittage, mit Ausschluß des
Mittwoch und Sonnabend (in israelitischen Schulen des Mittwoch und Sonntag)
2 Stunden Schule gehalten wird, es sei denn, daß der Unterricht in weiblicher
Handarbeit auf diese freien Nachmittage verlegt wird. Zwischen dem Vor-
und Nachmittagsunterricht muß mindestens eine Stunde frei sein. Der Nach-
mittagsunterricht fällt in der Regel auf die Zeit von 1 bis 3 Uhr, aus-
nahmsweise aber, mit Genehmigung des Schul-Inspektors, auf die Zeit von 12
bis 2 Uhr.
6) Wenn übrigens hie und da, mit Rücksicht auf eingeschulte Orte, Ab-
weichungen von der allgemeinen Regel rathsam sein sollten, so hat der
Schul-Inspektor unter Darlegung ausreichender Gründe bei der obersten Schul-
behörde Genehmigung zu dem abweichenden Verfahren einzuholen.
7) Da die Volksschule vermöge ihrer ganzen Einrichtung darauf angewiesen
ist, zur Einübung und Befestigung des Gelernten, täglich einige Zeit für die
häuslichen Schularbeiten der Kinder, außer der Schulzeit in Anspruch
zu nehmen und außerdem, wenn sie das ihr vorgesteckte Ziel erreichen soll,
verlangen muß, daß die Kinder mit frischer Körper= und Geisteskraft,
nicht erschöpft durch anstrengende Arbeit, zur Schule kommen, so wird in dieser
Beziehung Folgendes verordnet:
Schulkinder dürfen weder vor der Vormittagsschule, noch zwischen dieser
und der Nachmittagsschule in Fabriken oder mit anstrengender Haus= oder
Feldarbeit beschäftigt werden. Nach der Nachmittagsschule ist ihnen zur Er-
holung und zur Fertigung ihrer Schularbeiten eine Zeit von mindestens 2
Stunden zu gestatten. In keinem Falle darf die Arbeitszeit von Schulkindern.
zwischen 12 und 14 Jahren in Fabriken oder für dieselben 2 Stunden täg-
lich überschreiten.
8) Der Lehr= und Stundenplan wird genau befolgt; die Stunden werden
pünktlich eingehalten. Einige Minuten vor Beginn des Unterrichts erscheint
der Lehrer im Lehrzimmer und verläßt dasselbe am Schlusse des Vor= oder
Nachmittagsunterrichts erst, wenn alle Schulkinder sich aus demselben entfernt
haben. Der Unterricht wird mit einem passenden Gebete begonnen und beschlossen.
9) Nach den ersten 2 Vormittagsstunden tritt eine Pause von 10 Mi-
nuten ein, während welcher die Kinder, dafern nicht ungünstiges Wetter es