Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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3) An die Uebungen im Schreiben, zur Befestigung einer fließenden 
und gefälligen Handschrift, schließen sich im Isten Jahre leichte Geschäftsauf— 
sätze, Briefe, Beschreibungen und einfache Darstellungen an; im 2ten Jahre 
kommen größere Geschäftsaufsätze, als Verträge, Berichte, ferner Schilderungen 
und Beurtheilungen, sowie eine Anleitung zur einfachen Buchführung hinzu. — 
Das Rechnen geht wiederholend von den vier Grundrechnungsarten mit ganzen 
und gebrochenen Zahlen aus, bei Anwendung der Einheitsrechnung für 
Kopf= und schriftliches Rechnen, stets Aufgaben aus dem täglichen Geschäfts- 
leben benutzend. Im 2ten Jahre kann die Anwendung der Proportions-Rech- 
nung nebst der Raumrechnung, verbunden mit Messen und Aufnehmen 
einfacher Pläne, hinzukommen. Hier ist dann auch Gelegenheit, die Rechnung 
mit Dezimalbrüchen und die neuen Maße und Gewichte einzuüben. Der Lese- 
unterricht soll jedes Jahr in Uebungen im deutlichen und tonrichtigen Lesen 
bestehen mit angeknüpften Besprechungen über das Gelesene. Im Isten Jahre 
kommen mündliche und schriftliche Referate der Schüler über einzelne Lesestücke 
und Auswendiglernen guter Muster in Poesie und Prosa hinzu. Im 
2ten Jahre sollen Lesestoffe aus der vaterländischen Geschichte und aus 
der Naturkunde vorzugsweise gewählt werden. Hieran knüpft der Lehrer 
Belehrungen über die gewöhnlichsten physikalischen Erscheinungen mit Zu— 
rückführung auf die einfachsten Naturgesetze; eine Beschreibung der Ortsflur 
und deren Bodenarten und Produktion, Belehrung über die daselbst am 
häufigsten vorkommenden Minerale und Nutzpflanzen nebst Erläuterungen 
über ihren Verbrauch und Vertrieb in Fabrikation und Handel. 
Im Zeichenunterricht werden die Uebungen der letzten Jahre der 
Elementarschule fortgeführt. Daneben geometrische Projektion; als Vorübung 
hierzu: Aufnahme einfacher Körper. 
4) An den Orten, wo Fortbildungsschulen für Mädchen errichtet 
werden, soll nach demselben Lehrplan verfahren werden, mit der Abänderung 
jedoch, daß an die Stelle der größeren Geschäftsaufsätze, der Raumrechnung 
mit Messen und Aufnahme einfacher Pläne und des technischen Zeichnens 
die Fortbildung in der weiblichen Handarbeit mit Nähen von Weißzeug und 
Kleidern zu treten hat und im Zeichenunterrichte das Koloriren der Flächen- 
muster und Blumen durch schwierigere Vorlagen zu steigern ist. 
5) Da, wo mehrere Lehrer an einer Schule arbeiten, hat der Schul- 
Inspektor, auf Vorschlag des Ortsschulaufsehers, denjenigen oder diejenigen 
Lehrer zu bestimmen, welche den Fortbildungsunterricht zu übernehmen haben. 
1875. 31
	        
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