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a) Lehrerwechsel im verlaufenen Schuljahr,
b) über neu errichtete Schulstellen,
c) vorgekommene Todesfälle von Lehrern, wobei emeritirte und noch
im Dienst befindlich gewesene zu scheiden sind,
d, über neu erbaute Schulhäuser, Schulsäle und umfängliche Reparaturen,
e) über den Zustand der Turnplätze,
f stattgehabte größere Schulfeste,
8) den Stand des Unterrichts in der Obst-Kultur und dessen Erfolge,
b) das Konferenz-Wesen, die Lesezirkel, die Lehrer-Bibliotheken
und die Fortbildung der Lehrer überhaupt,
i) die Haltung und Führung der Lehrer im Allgemeinen, mit Auf-
zählung nothwendig gewesener Disziplinar-Maßregeln,
k) etwaige Aenderungen in der Schul-Organisation im Ganzen,
1) die Thätigkeit der Schulvorstände, soweit dieselbe zur Kenntnißnahme
des Schul-Inspektors gehört und die der Ortsschulaufseher des
Schul-Bezirks.
m) Der Jahresbericht des Schul-Inspektors hat außerdem die etwa vor die
oberste Schulbehörde zu bringenden Vorschläge zur Abstellung von
Mängeln und zur gedeihlichen Fortentwickelung des Schulwesens
zu enthalten.
n) Wenn der Schul-Inspektor über eine Schule berichtet, welche er im
verlaufenen Schuljahr ausnahmsweise etwa nicht selbst gesehen hat, so
ist dies in der Bemerkungsspalte des tabellarischen Theils des Berichts
ausdrücklich anzugeben und zugleich zu bemerken, ob das Urtheil des
Berichterstatters über eine Schule und den Lehrer auf die Aeußerungen
der Ortsschulaufsicht oder auf eine Schul-Visitation, welche der Schul-
Inspektor im vorhergehenden Schuljahre vorgenommen hat, gegründet sei.
II. Die Aufsicht über den Privat-Unterricht und
die Privat-Unterrichtsanstalten.
§. 20.
Neben der öffentlichen Volksschule hat der Schul-Inspektor auch dem
Privat-Unterricht, der die Volksschule ersetzen soll und den, weiteren