Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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a) Lehrerwechsel im verlaufenen Schuljahr, 
b) über neu errichtete Schulstellen, 
c) vorgekommene Todesfälle von Lehrern, wobei emeritirte und noch 
im Dienst befindlich gewesene zu scheiden sind, 
d, über neu erbaute Schulhäuser, Schulsäle und umfängliche Reparaturen, 
e) über den Zustand der Turnplätze, 
f stattgehabte größere Schulfeste, 
8) den Stand des Unterrichts in der Obst-Kultur und dessen Erfolge, 
b) das Konferenz-Wesen, die Lesezirkel, die Lehrer-Bibliotheken 
und die Fortbildung der Lehrer überhaupt, 
i) die Haltung und Führung der Lehrer im Allgemeinen, mit Auf- 
zählung nothwendig gewesener Disziplinar-Maßregeln, 
k) etwaige Aenderungen in der Schul-Organisation im Ganzen, 
1) die Thätigkeit der Schulvorstände, soweit dieselbe zur Kenntnißnahme 
des Schul-Inspektors gehört und die der Ortsschulaufseher des 
Schul-Bezirks. 
m) Der Jahresbericht des Schul-Inspektors hat außerdem die etwa vor die 
oberste Schulbehörde zu bringenden Vorschläge zur Abstellung von 
Mängeln und zur gedeihlichen Fortentwickelung des Schulwesens 
zu enthalten. 
n) Wenn der Schul-Inspektor über eine Schule berichtet, welche er im 
verlaufenen Schuljahr ausnahmsweise etwa nicht selbst gesehen hat, so 
ist dies in der Bemerkungsspalte des tabellarischen Theils des Berichts 
ausdrücklich anzugeben und zugleich zu bemerken, ob das Urtheil des 
Berichterstatters über eine Schule und den Lehrer auf die Aeußerungen 
der Ortsschulaufsicht oder auf eine Schul-Visitation, welche der Schul- 
Inspektor im vorhergehenden Schuljahre vorgenommen hat, gegründet sei. 
II. Die Aufsicht über den Privat-Unterricht und 
die Privat-Unterrichtsanstalten. 
§. 20. 
Neben der öffentlichen Volksschule hat der Schul-Inspektor auch dem 
Privat-Unterricht, der die Volksschule ersetzen soll und den, weiteren
	        
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