Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 18. Weimar. 33. Moi 1875.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(63) I. Von Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, sind, nach stattge-
fundenem Vortrag im Großherzoglichen Gesammt-Ministerium, der in Stadt-
sulza zu errichtenden Sparkasse unter höchster Bestätigung ihrer nachstehenden
Statuten, die Rechte einer milden Stiftung und überhaupt alle diejenigen
Rechte verliehen worden, welche den bereits bestehenden Sparkassen nach In-
halt des am 6. Oktober 1825 bekannt gemachten Privilegium vom 20. Septem-
ber 1825, sowie der Bekanntmachungen vom 15. Dezember 1843 und 19. Sep-
tember 1845 beigelegt worden sind.
Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 30. April 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
Statuten
der Sparkasse zu Stadtsulza.
S. 1.
Zweck der Sparkasse.
Die Sparkasse zu Stadtsulza ist eine städtische Nebenkasse, welche den
besondern Zweck verfolgt, Ersparnisse vorzüglich der unbemittelteren Personen
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