Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 18. Weimar. 33. Moi 1875. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(63) I. Von Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, sind, nach stattge- 
fundenem Vortrag im Großherzoglichen Gesammt-Ministerium, der in Stadt- 
sulza zu errichtenden Sparkasse unter höchster Bestätigung ihrer nachstehenden 
Statuten, die Rechte einer milden Stiftung und überhaupt alle diejenigen 
Rechte verliehen worden, welche den bereits bestehenden Sparkassen nach In- 
halt des am 6. Oktober 1825 bekannt gemachten Privilegium vom 20. Septem- 
ber 1825, sowie der Bekanntmachungen vom 15. Dezember 1843 und 19. Sep- 
tember 1845 beigelegt worden sind. 
Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 30. April 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
Statuten 
der Sparkasse zu Stadtsulza. 
S. 1. 
Zweck der Sparkasse. 
Die Sparkasse zu Stadtsulza ist eine städtische Nebenkasse, welche den 
besondern Zweck verfolgt, Ersparnisse vorzüglich der unbemittelteren Personen 
1875. 43