Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

361 
lung anzunehmen, die bei den genaunten Kassen, soweit bisher die Annahme 
solcher Kassenanweisungen und Banknoten gestattet war, eingegangenen der- 
gleichen aber, wir bereits früher verfügt, nicht wieder auszugeben, sondern, 
soweit es nicht schon geschehen, bis spätestens zum zehnten Dezember 
dieses Jahres an Großherzogliche Haupt-Staatskasse hier abzuliefern oder dort 
gegen fernerhin als kassemäßig geltende Zahlungsmittel umzutauschen. Unter- 
einnehmer (Ortssteuereinnehmer, Amtssporteleinnehmer 2c.) haben ihre Vorräthe 
an dergleichen Kassenanweisungen und Banknoten bis spätestens den 5. De- 
zember dieses Jahres an die betreffenden Obereinnahmen (Rechnungsämter 2c.) 
abzuliefern. 
Hinsichtlich der Reichs-Kassenscheine bewendet es bei der Bekannt- 
machung vom 4. Mai 1875 (Reg.-Blatt S. 275), wonach dieselben bei allen 
Kassen des Großherzogthums auch für die Zukunft nach ihrem Nennwerthe in 
Zahlung anzunehmen sind; und hinsichtlich der Annahme der Großherzoglich 
Sächsischen Kassenanweisungen ist nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 
1. Juni 1875 (Reg.-Blatt S. 291) zu verfahren. 
Weimar am 11. Oktober 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thon. 
(103) IV. Nachdem in Abwesenheit Ihrer Königlichen Hoheiten des Großher- 
zogs und des Erbgroßherzogs das Großherzogliche Gesammt-Ministerium die 
beantragte Aufhebung der besonderen Pensionsanstalt für die Witwen und 
Waisen der Bürgerschullehrer hiesiger Residenz zu genehmigen beschlossen hat, 
wird solches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß laut 
Vertrags zwischen den derzeitigen Mitgliedern der gedachten Pensionsanstalt 
und dem Gemeinderathe hierselbst vom d. J. die Stadtgemeinde Weimar 
die sämmtlichen nach dem landesherrlich bestätigten Statut vom 20. März 1874 
dem Pensionsfonds aufruhenden Verpflichtungen übernommen hat, und daß mit 
dem 1. November d. J. die juristische Persönlichkeit der fraglichen Pensions- 
anstalt ihre Endschaft erreicht. 
Weimar am 12. Oktober 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.