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[104) V. Der gegenseitigen Lebens-Versicherungsbank „Patria“ zu Wien ist
die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt
und Seitens der Gesellschaft Otto Petters zu Weimar als Haupt-Agent
für das Großherzogthum im Sinne der höchsten Verordnung vom 19. Sep-
tember 1860 bestellt worden.
Weimar am 14. Oktober 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chefs:
#r. Schomburg.
(105) VI. Von der Direktion der Preußischen Feuerversicherungs-Aktien-Ge-
sellschaft, zu Berlin, ist an Stelle des verstorbenen Obrist-Lieutenants a. D.
von Heyne zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum Oskar Henkel,
zu Weimar, bestellt worden.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. Juni 1869 (Reg.=
Blatt von 1869 S. 222) wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 18. Oktober 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
[1061 Das 28. und 29. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1088 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags,
vom 13. Oktober 1875; unter
Nr. 1089 die Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Drei-
pfennigstücke deutschen Gepräges, vom 17. Oktober 1875.
Weimar. — Hof--Buchdruckeret.