Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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Regierungs- Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenoch. 
Nummer 30. Weimar. 12. November 1875. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
III2) Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, dem Antrage der 
Saal-Eisenbahn-Gesellschaft, ihr die Aufnahme einer Summe von vier 
Millionen Mark durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und mit 
Zinsscheinen versehenen Schuldverschreibungen zu gestatten, Höchst-Seine lan- 
desfürstliche Zustimmung zu ertheilen gnädigst geruht, auch die übrigen be- 
theiligten hohen Staatsregierungen unter dem heutigen Tage ebenfalls ihre 
Genehmigung verfügt haben, wird das Höchste Privilegium nebst Emissions- 
Bedingungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 15. Oktober 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Jnnern. 
v. Groß. 
Wir Carl Alerander, 
von Gottes Gnaden, 
Grofherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg. 
20. 2c. 
thun hiermit kund: 
Nachdem die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund des von ihr in der 
General-Versammlung am 31. Mai 1875 zu Jena, einstimmig gefaßten Be- 
1875. 67
	        
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