Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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schlusses, darauf angetragen hat, durch Ausgabe in auf den Inhaber lautender 
Schuldverschreibungen im Nominal-Betrage von zusammen höchstens 
Vier Millionen Mark 
folgende Bedürfnisse decken zu dürfen: 
a) 900,000 Mark zur Vermehrung der Betriebsmittel und zur Ausfüh= 
rung von Nacharbeiten und weiteren nothwendigen Bahn- 
anlagen, 
b) 600,000 Mark zur Deckung einer schwebenden Schuld, 
c) 1,500,000 Mark zur Befriedigung der Mehrforderungen des Bau-Con- 
sortiums, eventuell zur Bildung eines Betriebs= und Re- 
serve-Fonds, 
d) 1,000,000 Mark zur Befriedigung etwaiger, unter a —c nicht vorge- 
schriebener Bedürfnisse, vorbehältlich der Beschlußfassung der 
späteren General-Versammlungen über die Verwendung, ins- 
besondere auch zur Erlegung einer anderweiten Kaution an 
Stelle der an das Bau-Consortium nach §. 12 des Ver- 
gleichs vom 31. Mai 1875 zurückzuzahlenden Kaution: 
so ertheilen Wir zu jenem Antrage hiermit Unsere landesfürstliche Zustimmung, 
jedoch unter dem Vorbehalte, daß es zur Verwendung der unter Lit. d be- 
zeichneten 
einen Million Mark 
— ausschließlich der davon zu leistenden Zurückzahlung der Kaution an das Bau- 
Consortium — außer der Genehmigung künftiger General-Versammlungen der 
Saal-Eisenbahn-Gesellschaft, auch der Genehmigung der bei der Saalbahn 
betheiligten Staatsregierungen bedürfen soll, indem Wir zugleich den die nä- 
heren Bedingungen der Prioritäts-Anleihe enthaltenden, von dem Vorstande 
der Gesellschaft gehörig vollzogenen und gerichtlich anerkannten beiliegenden 
Plan für die Emission der Prioritäts-Anleihe in allen Punkten bestätigen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 15. Oktober 1875. 
Carl Alerander. 
v. Groß. 
 
	        
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