Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

448 
Die Legitimation der Mitglieder des Verwaltungsraths wird durch die 
Ernennungsurkunde, bezüglich durch das Wahlprotokoll (§. 34) erbracht. 
Die Erklärungen des Verwaltungsraths ergehen, vorbehaltlich des §. 21, 
unter der Unterschrift „der Verwaltungsrath der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft" 
und unter Beifügung der Namensunterschrift dreier Mitglieder, worunter die 
des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters sich befinden muß. 
Die Mitglieder des Verwaltungsraths, welche ihr Amt nach bester Ein- 
sicht verwalten und nur für jeden der Gesellschaft aus Vorsatz oder groben 
Vergehen zugefügten Schaden verautwortlich sind, haben freie Fahrt auf der 
Werrabahn und auf deren Zweigbahnen. Denselben werden Reisekosten und 
andere Auslagen (Tagegelder) nach einem von den drei hohen Staatsregie- 
rungen genehmigten Regulative aus der Gesellschaftskasse vergütet. Ingleichen 
kann den Mitgliedern des Verwaltungsraths mit Genehmigung der drei hohen 
Regierungen eine Vergütung für die aufgewendete Mühe bewilligt werden. 
§. 45. 
Der Verwaltungsrath hat seinen Sitz in Meiningen, kann jedoch seine 
Sitzungen aus besonderen Gründen nach dem Ermessen des Vorsitzenden auch 
an anderen an der Bahn gelegenen Orten halten. 
§. 46. 
Die Direktion der Gesellschaft mit allen nach dem Handelsgesetzbuche 
dem Vorstande einer Aktiengesellschaft zustehenden Rechten und Pflichten, soweit 
solche nicht nach Maßgabe des Statuts der Generalversammlung, beziehungs- 
weise dem Verwaltungsrathe vorbehalten sind, besteht nach Bestimmung des 
Verwaltungsraths aus einem bis drei Mitgliedern. 
Eine vom Verwaltungsrathe festzustellende Dienstanweisung bestimmt das 
Verhältniß der Mitglieder der Direktion unter einander und insbesondere, in 
wie weit durch einzelne Mitglieder oder durch Kollegialbeschluß Entschließung 
zu fassen ist, und wie etwaige Meinungsverschiedenheiten unter den Mitgliedern 
zur Entscheidung zu bringen sind. 
Die Direktion hat ihren Sitz in Meiningen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.