Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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eine Vertäfelung der Wände bis auf mindestens 1 Meter Höhe vom Boden 
herauf, welche mit einem Oelfarbenanstrich in den genannten Farbentönen zu 
versehen ist. 
Der Anstrich der Decke soll hell sein und kann ohne Anstand weiß ge- 
nommen werden. 
Stark hervorragende Unterzüge unter Decken sind thunlichst zu ver- 
meiden. 
Sind zur Unterstützung der Decke Pfeiler oder Säulen unvermeidlich, so 
müssen dieselben, unbeschadet ihrer Tragfähigkeit, möglichst schlank und wo- 
möglich aus Gußeisen hergestellt werden. 
8. 8. 
Wenn ein Schulzimmer nur eine Thür hat, so wird dieselbe am besten 
in der der Hauptfensterwand (vergl. 8. 10) gegenüberliegenden sogenannten 
Ofenwand (vergl. §. 12) angebracht und zwar so, daß sie auf den zwischen 
der vordersten Subsellienreihe und der Kathederwand liegenden freien Raum 
führt. Wird, insbesondere mit Rücksicht auf ausgiebigere Lüftung, eine zweite 
Thür nach außen nöthig, so sollte dieselbe womöglich an das andere Ende 
der Ofenwand oder in die der Kathederwand gegenüberliegende Wand zu stehen 
kommen. 
Die lichte Weite der Thüren soll etwa 1 Meter, ihre lichte Höhe min- 
destens 2 Meter betragen. 
§. 9. 
Die Konstruktion der Gebälke und die Ausfüllung zwischen denselben ist 
so zu wählen, daß das Durchdringen des Schalls von einem Stockwerk in das 
andere möglichst erschwert wird. 
Ebenso ist durch die Einrichtung der Wände und erforderlichenfalls durch 
doppelte Thüren dafür Sorge zu tragen, daß nicht der Schall aus einem Lehr- 
zimmer in ein danebenliegendes dringen kann. 
d) Die Fenster der Schulzimmer. 
8. 10. 
Hinreichende und gut vertheilte Tageshelle ist für die Schullokale drin— 
gendes Bedürfniß. Demselben wird um so sicherer entsprochen, je höher das
	        
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