529
eine Vertäfelung der Wände bis auf mindestens 1 Meter Höhe vom Boden
herauf, welche mit einem Oelfarbenanstrich in den genannten Farbentönen zu
versehen ist.
Der Anstrich der Decke soll hell sein und kann ohne Anstand weiß ge-
nommen werden.
Stark hervorragende Unterzüge unter Decken sind thunlichst zu ver-
meiden.
Sind zur Unterstützung der Decke Pfeiler oder Säulen unvermeidlich, so
müssen dieselben, unbeschadet ihrer Tragfähigkeit, möglichst schlank und wo-
möglich aus Gußeisen hergestellt werden.
8. 8.
Wenn ein Schulzimmer nur eine Thür hat, so wird dieselbe am besten
in der der Hauptfensterwand (vergl. 8. 10) gegenüberliegenden sogenannten
Ofenwand (vergl. §. 12) angebracht und zwar so, daß sie auf den zwischen
der vordersten Subsellienreihe und der Kathederwand liegenden freien Raum
führt. Wird, insbesondere mit Rücksicht auf ausgiebigere Lüftung, eine zweite
Thür nach außen nöthig, so sollte dieselbe womöglich an das andere Ende
der Ofenwand oder in die der Kathederwand gegenüberliegende Wand zu stehen
kommen.
Die lichte Weite der Thüren soll etwa 1 Meter, ihre lichte Höhe min-
destens 2 Meter betragen.
§. 9.
Die Konstruktion der Gebälke und die Ausfüllung zwischen denselben ist
so zu wählen, daß das Durchdringen des Schalls von einem Stockwerk in das
andere möglichst erschwert wird.
Ebenso ist durch die Einrichtung der Wände und erforderlichenfalls durch
doppelte Thüren dafür Sorge zu tragen, daß nicht der Schall aus einem Lehr-
zimmer in ein danebenliegendes dringen kann.
d) Die Fenster der Schulzimmer.
8. 10.
Hinreichende und gut vertheilte Tageshelle ist für die Schullokale drin—
gendes Bedürfniß. Demselben wird um so sicherer entsprochen, je höher das