Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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bar gemacht ist, gesteigert. Für sich allein bewirken jedoch von innen heizbare 
Oefen keine genügende Ventilation. 
2) Mobiliareinrichtung der Schulzimmer. 
§. 15. 
1) Den wichtigsten Ausstattungsgegenstand der Schulzimmer bilden die 
Subsellien. Sie müssen so konstruirt sein, daß sie dem Schüler eine ge- 
sundheitsgemäße Schreibstellung ohne Schwierigkeit gestatten, das Stehen zwi- 
schen Tisch und Bank zulassen und bei dem Zurücklehnen des Sitzenden dem 
Rücken die geeigneten Stützpunkte gewähren. 
Soweit es mit diesem Hauptzwecke verträglich ist, muß zugleich darauf 
Bedacht genommen werden, daß das Aus= und Eingehen der Schüler, die Un- 
terbringung der Schulgeräthschaften der letzteren, endlich die Ueberwachung der 
Schüler und die Besichtigung ihrer Arbeit von Seiten des Lehrers möglichst 
erleichtert werde. 
Von der Herstellung solcher Subsellien, welche in einzelnen Theilen be- 
weglich oder bei denen Tisch und Bank von einander getrennt sind, ist ab- 
zusehen. 
Als besonders zweckmäßig werden diejenigen Subsellien empfohlen, bei 
welchen die Bank mit dem vor derselben befindlichen Tische fest verbunden ist. 
Tisch und Bank sind durch Querstollen (Unterlaghölzer) mit einander 
zu verbinden, deren jeder, in der Mitte ein Wenig ausgehöhlt, zwei Füße 
bildet. 
Die Subsellien, welche in allen Theilen fest und dauerhaft hergestellt sein 
müssen, können in ihren Haupttheilen aus weichem Holze angefertigt werden. 
Nur die Querstollen der Subsellien und die Stützen der Banklehnen sind 
unter allen Umständen aus hartem Holze (Eiche, Birke, Rothbuche) herzustellen. 
Es empfiehlt sich, die Subsellien braun zu beizen und alle Kanten derselben 
angemessen abzurunden. Die Länge der einzelnen Subsellien richtet sich nach 
den Größenverhältnissen der einzelnen Schulklassen, in denen sie aufgestellt 
werden sollen. Im Einzelnen wird bezüglich der Subsellien noch Folgendes 
bestimmt:
	        
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