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bar gemacht ist, gesteigert. Für sich allein bewirken jedoch von innen heizbare
Oefen keine genügende Ventilation.
2) Mobiliareinrichtung der Schulzimmer.
§. 15.
1) Den wichtigsten Ausstattungsgegenstand der Schulzimmer bilden die
Subsellien. Sie müssen so konstruirt sein, daß sie dem Schüler eine ge-
sundheitsgemäße Schreibstellung ohne Schwierigkeit gestatten, das Stehen zwi-
schen Tisch und Bank zulassen und bei dem Zurücklehnen des Sitzenden dem
Rücken die geeigneten Stützpunkte gewähren.
Soweit es mit diesem Hauptzwecke verträglich ist, muß zugleich darauf
Bedacht genommen werden, daß das Aus= und Eingehen der Schüler, die Un-
terbringung der Schulgeräthschaften der letzteren, endlich die Ueberwachung der
Schüler und die Besichtigung ihrer Arbeit von Seiten des Lehrers möglichst
erleichtert werde.
Von der Herstellung solcher Subsellien, welche in einzelnen Theilen be-
weglich oder bei denen Tisch und Bank von einander getrennt sind, ist ab-
zusehen.
Als besonders zweckmäßig werden diejenigen Subsellien empfohlen, bei
welchen die Bank mit dem vor derselben befindlichen Tische fest verbunden ist.
Tisch und Bank sind durch Querstollen (Unterlaghölzer) mit einander
zu verbinden, deren jeder, in der Mitte ein Wenig ausgehöhlt, zwei Füße
bildet.
Die Subsellien, welche in allen Theilen fest und dauerhaft hergestellt sein
müssen, können in ihren Haupttheilen aus weichem Holze angefertigt werden.
Nur die Querstollen der Subsellien und die Stützen der Banklehnen sind
unter allen Umständen aus hartem Holze (Eiche, Birke, Rothbuche) herzustellen.
Es empfiehlt sich, die Subsellien braun zu beizen und alle Kanten derselben
angemessen abzurunden. Die Länge der einzelnen Subsellien richtet sich nach
den Größenverhältnissen der einzelnen Schulklassen, in denen sie aufgestellt
werden sollen. Im Einzelnen wird bezüglich der Subsellien noch Folgendes
bestimmt: