Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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falls Fenster, so sind diese entweder zu verblenden oder während des Unter- 
richts durch dichte Vorhänge oder Vorsetzer zu verhillen. 
8) Zwischen der vordersten Subsellienreihe und der Wand, an welcher 
sich das Katheder befindet, ist ein Zwischenraum von mindestens 2,5 Meter, 
an den drei übrigen Wänden ein Gang von etwa je 0,4 Meter frei zu lassen. 
Die in der Nähe des Ofens befindlichen Subsellien sind um etwa 2 Plätze 
zu verkürzen, so daß die dem Ofen zunächst sitzenden Kinder von dem letzteren 
etwa 1 Meter entfernt sind. 
Im Uebrigen sind die Subsellien so aufzustellen, daß es dem Lehrer 
möglichst erleichtert wird, zu jedem Kinde zu gelangen, und daß die Subefellien 
für die jüngeren Altersklassen dem Lehrersitz zunächst stehen. 
2) Der Lehrersitz soll in der Regel aus einem auf einem Tritte ste- 
henden Stuhle, vor welchem ein Tisch mit einem verschließbaren Kasten sich 
befindet, bestehen. Der Tritt für den Lehrersitz wird eine Breite von 1,2 Meter, 
eine Länge von 1,2 Meter bis 2,5 Meter und eine Höhe von 0,17—0,19 Meter 
zu erhalten haben. 
Hinter und neben dem Lehrersitze sind die erforderlichen Vorrichtungen zum 
Aufhängen der Wandtafeln, der Karten und sonstiger Lehrmittel anzubringen. 
3) In jedem Schulzimmer soll sich ein verschließbarer Schrank befin- 
den, in welchem das Schülerbuch, die Zensurtabelle, die Schulversäumnißliste, 
das Tagebuch, die übrigen zum Inventar gehörigen Bücher, die kleineren Unter- 
richts-Apparate und dergl., nach Befinden auch Bücher der Schulkinder, auf- 
zubewahren sind. 
4) In jedem Schulzimmer soll sich ein Thermometer befinden, welches 
entfernt vom Ofen an einer Stelle der Stube 1,2 bis 1,5 Meter über dem 
Boden aufzuhängen ist, und zwar an einer Stelle, wo die Temperatur als die 
mittlere des Zimmers angenommen werden kann. 
Während der Heizzeit soll die Temperatur 15—160 R. betragen. 
5) Wenn künstliche Beleuchtung bei dem Schulunterrichte in Anwen- 
dung kommt, kann auch als Beleuchtungsmaterial Gas oder Erdöl, wenn auch 
nur mit großer Vorsicht, gebraucht werden. Bei Anwendung von Gaslicht sind 
die Flammen von unten her durch Teller oder Kugeln von mattem oder Milch- 
glase zu decken. 
Die Petroleumlampen sollen mit Cylinder und Lichtschirm versehen sein. 
Für angemessene Vertheilung der Flammen ist Sorge zu tragen.
	        
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