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8. 21.
Alle Aborträume sollen sehr hell gemacht werden; die Verglasung der
Fenster geschieht am besten mit Rohglas.
Um das Bemalen und Beschreiben der Abtrittswände zu verhindern,
können dieselben bis auf 2 Meter Höhe vom Boden aus entweder mit rauhem
Bewurf versehen oder besser mit glasirten Thonkacheln verkleidet und die Thüren
rauh gesandelt werden.
Der Fußboden ist von Asphalt, Cement oder Steinplattung zu fertigen
und erhält in den Pißräumen gegen die Rinne zu ein Gefälle. Die Wand
längs der Rinne ist auf etwa 1,5 Meter Höhe vom Boden aus mit Cement
zu tünchen oder mit Stein= oder Metallplatten zu bekleiden. Können die
flüssigen Exkremente durch ein Dohlensystem abgeleitet werden, so ist es zweck-
mäßig, wenn man die Pißrinne und die Wand entlang derselben mit fließen-
dem Wasser überspült.
8) Wasserversorgung.
§. 22.
Eine gute Versorgung mit Wasser ist dringendes Bedürfniß für ein
Schulhaus, theils für mancherlei Zwecke der Schule selbst, theils gegen
Feuersgefahr. In letzterer Hinsicht empfiehlt sich auch die Anschaffung einiger
Feuereimer und Hand= oder Tragspritzen.
5) Turn= und Spielplatz.
§. 23.
1) Da das Turnen ein nothwendiger Gegenstand des Unterrichts in der
Volksschule ist (vergl .§. 2 des Volksschulgesetzes), so hat jede Schulgemeinde
die Verpflichtung, einen passenden Turuplatz für die Schule zu beschaffen.
Der Turnplatz soll für die gleichzeitig auf demselben beschäftigte Schülerzahl
hinlänglich geräumig sein und zwar dergestalt, daß an den Grenzen desselben
die nöthigen Turngeräthe aufgestellt und im Mittelfelde die Frei= und Ord-
nungsübungen ausgeführt werden können.
Die Form des Platzes richtet sich nach den jeweilig gegebenen örtlichen
Verhältnissen, jedoch ist das Mittelfeld desselben als Rechteck mit ebener und
fester Bodenfläche herzurichten. Die Stellen zur Uebung an den Geräthen
sind mit lockerem Sande oder trockener Lohe auszufüllen und nöthigenfalls
durch Abzugsgräben trocken zu halten.