Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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8. 21. 
Alle Aborträume sollen sehr hell gemacht werden; die Verglasung der 
Fenster geschieht am besten mit Rohglas. 
Um das Bemalen und Beschreiben der Abtrittswände zu verhindern, 
können dieselben bis auf 2 Meter Höhe vom Boden aus entweder mit rauhem 
Bewurf versehen oder besser mit glasirten Thonkacheln verkleidet und die Thüren 
rauh gesandelt werden. 
Der Fußboden ist von Asphalt, Cement oder Steinplattung zu fertigen 
und erhält in den Pißräumen gegen die Rinne zu ein Gefälle. Die Wand 
längs der Rinne ist auf etwa 1,5 Meter Höhe vom Boden aus mit Cement 
zu tünchen oder mit Stein= oder Metallplatten zu bekleiden. Können die 
flüssigen Exkremente durch ein Dohlensystem abgeleitet werden, so ist es zweck- 
mäßig, wenn man die Pißrinne und die Wand entlang derselben mit fließen- 
dem Wasser überspült. 
8) Wasserversorgung. 
§. 22. 
Eine gute Versorgung mit Wasser ist dringendes Bedürfniß für ein 
Schulhaus, theils für mancherlei Zwecke der Schule selbst, theils gegen 
Feuersgefahr. In letzterer Hinsicht empfiehlt sich auch die Anschaffung einiger 
Feuereimer und Hand= oder Tragspritzen. 
5) Turn= und Spielplatz. 
§. 23. 
1) Da das Turnen ein nothwendiger Gegenstand des Unterrichts in der 
Volksschule ist (vergl .§. 2 des Volksschulgesetzes), so hat jede Schulgemeinde 
die Verpflichtung, einen passenden Turuplatz für die Schule zu beschaffen. 
Der Turnplatz soll für die gleichzeitig auf demselben beschäftigte Schülerzahl 
hinlänglich geräumig sein und zwar dergestalt, daß an den Grenzen desselben 
die nöthigen Turngeräthe aufgestellt und im Mittelfelde die Frei= und Ord- 
nungsübungen ausgeführt werden können. 
Die Form des Platzes richtet sich nach den jeweilig gegebenen örtlichen 
Verhältnissen, jedoch ist das Mittelfeld desselben als Rechteck mit ebener und 
fester Bodenfläche herzurichten. Die Stellen zur Uebung an den Geräthen 
sind mit lockerem Sande oder trockener Lohe auszufüllen und nöthigenfalls 
durch Abzugsgräben trocken zu halten.
	        
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