Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Regierungs-Blatt 
Großherzogihun 
Sachsen--Weimar-Eise nach. 
Nummer 19. Weimar. 15. Juli 1877. 
  
  
Jnhalt: F in den Haupt-Agenturen von Verficherungs- Gesellschaften S. 143 und 146. — Innrurnen für 
die Standesbeamten, das Verfahren bei Aufgeboten von Angehörigen der rechts. rheinischen Landestheile 
des Königreichs Bayern beir. S. 143 — Konzessionirung r Grebensversicherungs= und Ersparnißbank 
in Stuttgart zum Geschäftsbetrieb im Großherzogihum S. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[1081 I. Daß von der Preußischen Renten-Versicherungsanstalt in Berlin an 
Stelle des verstorbenen Hanpt-Agenten Eduard Freund hier der Kommerzien= 
rath C. F. Freund in Weimar zum Haupt-Agenten für den I. II. und V. 
Verwaltungsbezirk des Großherzogthums ernannt worden ist, wird hierdurch 
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 14. April 1874 
(Reg.-Blatt S. 151) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. Juni 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
dr. Schomburg. 
(109] II. In der Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Ministeriums 
vom 12. März d. J. (Reg.-Blatt S. 32) ist zur Kenntniß der Standes- 
beamten des Großherzogthums gebracht worden, daß eine Eheschließung Sei- 
tens eines männlichen Angehbrigen der rechts-rheinischen Gebietstheile 
des Königreichs Bayern nur auf dem Grunde eines von der Diistrikts- 
Verwaltungsbehörde derjenigen Gemeinde, in welcher der betreffende Verlobte 
seine Heimath hat, ausgestellten Zeugnisses, daß gegen die beabsichtigte Ehe- 
schließung kein in dem Bayerischen Gesetze über Heimath, Verehelichung und 
Aufenthalt vom 16. April 1868 begründetes Ehehinderniß bestehe, erfolgen 
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