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Nachdem dieses Ergebniß ermittelt und von dem Wahlvorsteher verkündet worden war, versiegelte
derselbe alle abgegebenen Stimmzettel, welche nicht dem Protokolle beigefügt sind, und nahm
dieselben in Verwahrung.
Die bei der Wahl benützten Umschläge, soweit sie nicht bereits dem Protokolle beigefügt sind,
wurden vernichtet. Die nicht zur Verwendung gelangten Umschläigee.. Stück) sind wieder
angeschlossen.
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als drei Mitglieder der Distriktswahlkommission
gegenwärtig, oder der Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig abwesend.
Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern und dem
Protokollführer überall genehmigt und wie folgt vollzogen:
Der Wahlvorsteher: Die Beisitzer: Der Protokollführer:
Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Chr. Scheufele in Stuttgart.