Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Nachdem  dieses  Ergebniß  ermittelt  und  von  dem  Wahlvorsteher  verkündet  worden  war,  versiegelte
  derselbe  alle  abgegebenen  Stimmzettel,  welche  nicht  dem  Protokolle  beigefügt  sind,  und  nahm
dieselben  in  Verwahrung.

Die  bei  der  Wahl  benützten  Umschläge,  soweit  sie  nicht  bereits  dem  Protokolle  beigefügt  sind,
wurden  vernichtet.  Die  nicht  zur  Verwendung  gelangten  Umschläigee..  Stück)  sind  wieder
angeschlossen.

Zu  keiner  Zeit  der  Wahlhandlung  waren  weniger  als  drei  Mitglieder  der  Distriktswahlkommission
gegenwärtig,  oder  der  Wahlvorsteher  und  der  Protokollführer  gleichzeitig  abwesend.

Gegenwärtige  Verhandlung  ist  vorgelesen,  von  dem  Wahlvorsteher,  den  Beisitzern  und  dem
Protokollführer  überall  genehmigt  und  wie  folgt  vollzogen:

Der  Wahlvorsteher:  Die  Beisitzer:  Der  Protokollführer:

 

Gedruckt  in  der  Hofbuchdruckerei  von  Chr.  Scheufele  in  Stuttgart.