Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

273 
Regierungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar = Eisenach. 
Nummer 22. Weimar. 24. November 1883. 
Inhalt: Ministerial- Fchkenntmachung, die Verlechung der Rechte der juristischen — und milden Stiiftung 
an die von dem Rittergutsbesiltzer Julius von Eichel-Streiber begründete Familien. Stistung der von 
Eichel. Streiber’ schen Freistellen, als einer besonderen Abtheilung des Hospitals St. Juslus in Eisenach be- 
treffend, Seite 273. — Ministerial-Bekanntmachung, die Entgegennahme von Anmträgen auf Suerssuet zur 
ärztlichen 7 Seitens des Curators der Universität Jena betreffend, Seite 274. — Ministerial-Be- 
kanntmachung, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 30. September 1881 bezuglich E— Brand- 
versicherungen von Gebäuden bei anderen Anstalten als der Gebäude-Brandversicherungs-Anstalt des 
Großherzogthums, Seite 274. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung der Prüsungs. Kom- 
mission 8 Apotheker für die BeriodclNovembetlsdlbtsslOktobe11884bcteerndVer)— 
MinisterialBekanntmachmtq,dteBcrlcthungdRchteenmnuldenSttmtuganden Jemtarticheu 
scetsverbandznrBekampfuugdesBagabanchtthInnsden«-endOctte2tb—RctchsGefeyblattSetteLis 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[88] I. In Abwesenheit Serenissimi haben Seine Königliche Hoheit der 
Erbgroßherzog der von dem Rittergutsbesitzer Julius von Eichel-Streiber in 
Eisenach, zu ehrendem Andenken seines verstorbenen Vaters Friedrich von Eichel- 
Streiber begründeten Familien-Stiftung: 
der von Eichel-Streiber'schen Freistellen, 
als einer besonderen Abtheilung des Hospitals St. Justus in Eisenach, die 
höchste Bestätigung zu ertheilen und ihr, wie den beiden seit Jahrhunderten 
bestehenden Frauen-Hospitälern St. Justus und St. Spiritus zu Eisenach 
— welche von nun an in das von dem Rittergutsbesitzer Julius von Eichel- 
Streiber für sie mit errichtete und durch Kapital-Ueberweisung ausgestattete 
neue Hospital-Gebände verlegt werden, darin aber, unter ihren altehrwürdigen 
Namen, in verschiedenen Abtheilungen selbständig nebeneinander fortbestehen 
sollen — die Rechte juristischer Persönlichkeit und milder Stiftungen zu ver- 
leihen bezüglich zu erneuern geruht. 
1883 44
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.