Begierungs-Blatt
——.
Nummer 15. Weimar. 19. Juli 1885.
Inhalt:
Ninisterial - Bekanntmachung, betreffend die —— der Rechte der juristischen Persönlichkeit an die
Goethe-Gesellschaft zu Weimar, Seite 73. — Ministerial. Hekanmtmachung, betressend den Bau einer Eisen-
ahn von Sonneberg nach Lauscha durch die Werra-Eisenbahn-Gesellschaft, Seite 73. — Ministerial-
Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der revidirten Statuten der Sparkasse zu Jena, Seite 73. —
Reichs. Gesetzblatt Seite 82.
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Ministerial-Bekanntmachungen.
(61] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben auf geschehenes An-
suchen der Goethe-Gesellschaft zu Weimar die Rechte der juristischen
Persönlichkeit zu verleihen geruht.
Weimar, den 30. Juni 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Cultus.
Stichling.
[(62] II. Nachstehend wird der zwischen den Regierungen des Großherzog-
thums Sachsen, des Herzogthums Sachsen-Meiningen und des Herzogthums
Sachsen-Coburg-Gotha abgeschlossene, inzwischen allseitig ratifizirte Staats-
vertrag vom 31. März 1885, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Sonne-
berg nach Lauscha durch die Werra-Eisenbahn-Gesellschaft, zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 30. Juni 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
1885 16