Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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V.  Es  wird  hierdurch  bekannt  gemacht,  daß  statt  des  bisherigen  Formulars
  für  Untersuchungs-Tabellen  der  Einzelgerichte  (Beilage  zu  der
Bekanntmachung  vom  6.  Januar  1853  sub  Nr.  8  und  Nr.  26  der  Bekanntmachung
  vom  28.  Juni  1850)  ein  anderes,  zweckmäßigeres  Formular  eingeführt
worden  und  von  dem  Lithographen  Lauer  in  Eisenach  zu  beziehen  ist,  und  werden
  hiernach  sämmtliche  Justiz-Unterbehörden  angewiesen,  sich  vom  nächsten  Jahre
an  des  neuen  Formulars  für  die  nach  F.  22  der  Verordnung  vom  25.  Juni
1850  in  vier  Unterabtheilungen  zu  führenden  Untersuchungstabellen  zu  bedienen.

Hierbei  wird  zugleich  bemerkt,  daß  es  neben  den  Untersuchungs-Tabellen
der  Führung  eines  besondern  Strafbuches  (lit.  y  der  Bekanntmachung  vom
28.  Juni  1850)  nicht  weiter  bedarf,  daß  es  sich  aber  empfiehlt,  aus  den  Untersuchungs-Tabellen
  besondere  Rückfallsverzeichnisse  und  eben  so  besondere  Verzeichnisse
  über  die  erkannten  Gefängnißstrafen  behufs  der  Aushändigung  an  den
Diener  und  leichterer  Kontrole  der  Strafvollstreckung  zu  ertrahiren  und  bezüglich
  neben  den  Untersuchungs-Tabellen  fortzuführen.

Das  durch  besondere  Anordnung  eingeführte  Geldstrafbuch  ist  dagegen
auch  in  Zukunft  neben  den  Untersuchungs-Tabellen  besonders  zu  führen.

Weimar  am  17.  Dezember  1857.

Großherzoglich  Sächfisches  StaatsMinisterium,
Departement  der  Justiz  und  des  Cultus.
von  Wintzingerode.

Bekaunntmachung.
Mit  Rücksicht  auf  den  hohen  Preis  des  Hafers  ist  bei  den  Posthaltereien
des  Großherzogthumes  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  letzten  Dezember  1858
die  Taxe
für  ein  Extra-Postpferd  auf  13  Sgr.
und
für  ein  Courier=  und  Estaffetten-Pferd  auf  18  Sgr.
auf  jede  Meile  erhöhet  worden.
Mit  Beziehung  auf  §.  1  der  höchsten  Verordnung  vom  22.  August  1845
wird  dieses  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  23.  Dezember  1857
Großherzoglich  Sächsische  Ober-Postinspektion.
K.  Bergfeld.

 

Druck  der  Hof=  Buchdruckerel.