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2. Die Prüfung ist theils eine schriftliche, theils eine mündliche.
3. Die schriftliche Prüfung besteht in häuslichen und in unter Auf—
sicht zu fertigenden Arbeiten.
a) Als häusliche Arbeiten, zu deren Anfertigung den Kandidaten eine
Frist von 6 Monaten gewährt wird, werden gefordert:
c#) eine umfassende, in deutscher Sprache geschriebene Abhandlung über
einen vorgeschriebenen Gegenstand der wissenschaftlichen Theologie;
6) eine völlig ausgearbeitete Predigt über einen vorgeschriebenen Text;
1) ein Entwurf einer Katechese über einen gleichfalls vorgeschriebenen
Text mit Ausarbeitung eines Theils in Frage und Antwort.
b) Unter Ausfsicht sind deutsche Arbeiten zu fertigen über:
a#) ein alttestamentliches,
6) ein neutestamentliches,
7) ein dogmatisches, oder ethisches,
0) ein kirchengeschichtliches oder dogmengeschichtliches Thema.
Diese unter Aufsicht stattfindenden Arbeiten, welche in der Regel der
mündlichen Prüfung unmittelbar vorausgehen, sind ohne Beuntzung irgend-
welcher Hilfsmittel, außer dem hebräischen und griechischen Testamente, be-
ziehungsweise der symbolischen Bücher, anzufertigen. Zu jeder derselben er-
halten die Kandidaten zwei Stunden Zeit.
4. Die Gegenstände der mündlichen Prüfung, welche öffentlich
ist, sind:
a) Altes Testament,
b) Neues Testament.
Gefordert werden bei a und b ausreichende Kenntnisse über Entstehung,
Geschichte und Inhalt der wichtigsten alttestamentlichen und sämmtlicher neu-
testamentlichen Bücher, über die wichtigsten biblischen Lehrbegriffe, über die
Geschichte des Bibeltextes und des Kanons, und die Fähigkeit, sprachlich nicht
allzuschwere Abschnitte zu übersetzen, sprachlich und inhaltlich zu erläutern.
c) Dogmatik und Dogmengeschichte.
Gefordert werden sichere Kenntnisse über die Dogmen in ihrer biblischen
Begründung und kirchlichen Fassung, über ihre Entstehung und geschichtliche
Fortentwickelung, über die hauptsächlichsten Dogmatiker und dogmatischen
ysteme.